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BGH schränkt Möglichkeiten bei Kreditverkäufen ein

Bild: BGH schränkt Möglichkeiten bei Kreditverkäufen ein

(openPR) Der gut florierende Handel mit Krediten dürfte als Geschäftsmodell in Deutschland an Attraktivität verloren haben. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Kreditaufkäufer wegen der erworbenen Forderungen nicht mehr ohne weiteres gegen die Schuldner die Zwangsvollstreckung betreiben dürfen. Zum Schutz der oftmals ahnungslosen und redlich die Forderungen bedienenden Bankkunden soll eine amtliche Stelle zuvor prüfen, ob der Käufer überhaupt das Recht auf die Zwangsvollstreckung habe. Dies sei nur dann der Fall, wenn der neue Gläubiger alle Rechte und Pflichten des ursprünglichen Kreditgebers übernommen habe und kein Widerspruch gegen die Pfändung bestehe. Das Urteil betrifft Kreditverträge, die vor 2008 geschlossen worden sind. Bislang verwies der BGH stets auf den Gesetzgeber und meinte, gegen die rechtlichen Unwägbarkeiten bei bestimmten Kreditverkäufen nichts ausrichten zu können.

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