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Ausweitung der Grundschuld bei Miteigentümern

31.03.201008:54 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Der BGH hat in einem Urteil vom 20.11.2009, AZ V ZR 68/09, ein äußerst praxisrelevantes Problem des Miteigentsrechts angesprochen. Immer dann, wenn eine Immobilie von mehreren Personen gehalten wird, vor allem bei Eheleuten, die gemeinsam ein Haus kaufen, gilt Miteigentumsrecht. Wenn die Immobilie dann noch durch ein Darlehen fremdfinanziert wird, lastet auf der gemeinsamen Immobilie ein Sicherungsrecht der Bank, häufig eine Grundschuld. Diese sichert den Darlehensanspruch ab. Wenn das Darlehen zum Teil abbezahlt ist, kann der hierauf entfallende Grundschuldteil ggf. auch für eine neue Verbindlichkeit als Sicherheit dienen. Dies können aber nur beide Miteigentümer, häufig also beide Eheleute gemeinsam entscheiden. Um Probleme in diesem Bereich zu vermeiden, sollten sich gerade Eheleute von einem Rechtsanwalt beraten lassen, damit ein Vertrag die Rechte in der Miteigentümergemeinschaft regelt.

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