(openPR) Die neue Ausgabe des Hinhörers – der P&P Cast befasst sich in der Rubrik Audiomarketing mit dem Thema „Rechtliche Aspekte bei der Verwendung von Musik in der Werbung“. Die beiden Hinhörer Stefan Nierwetberg, Geschäftsführer der P&P Studios Audio-Agentur und Andreas Hille, Produzent bei der P&P Studios Audio-Agentur knüpfen mit diesem Thema an die letzte Ausgabe des Audiomarketing-Hinhörers an.
Kosten bei der Verwendung von Musik in der Werbung
Der hauseigene Podcast des Tonstudios aus Regensburg klärt dieses Mal darüber auf, von wem Genehmigungen eingeholt werden müssen, um ein Musikstück für gewerbliche Zwecke zu nutzen. Für diese Nutzung benötigt man die Erlaubnis des Urhebers. Bei der Verwendung einer Originalaufnahme braucht man ebenfalls die Zustimmung der Plattenfirma. Die Kosten dafür entsprechen in etwa einem Zehntel des Radio-Sendezeit-Etats. Musikverlage, die Vertreter der Urheber, ebenso wie die Plattenfirmen sind meistens erst ab 5- bis 6-stelligen Radiowerbeetats dazu bereit solche Genehmigungen zu erteilen. Für lokale Radiowerbekampagnen ist es also nicht möglich Originalmusiken zu verwenden, da hier die Werbeetats für die Inhaber der Urheber- und Leistungsschutzrechte zu klein sind.
Was ist ein Soundalike
Für diese Radiowerbekampagnen werden daher sogenannte Soundalikes genutzt. Ein Soundalike ist eine eigenständige Komposition, die an eine Originalmusik erinnert, aber dessen elementare Bestandteile wie Melodie oder Harmonik nicht kopiert. In der neuen Hinhörer-Ausgabe der P&P Studios Audio-Agentur finden sich hierzu viele Hörbeispiele, wie ein Soundalike klingen kann.
Der Hinhörer –der P&P Cast ist auf www.ppstudios.de sowie allen gängigen Podcast-Portalen erhältlich.















