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Vaterschaftstest - welchen Anbieter wähle ich aus?

12.03.201010:19 UhrGesundheit & Medizin
Bild: Vaterschaftstest - welchen Anbieter wähle ich aus?

(openPR) Menschen, die einen Vaterschaftsnachweis benötigen, befinden sich oft in einer großen persönlichen Stresssituation. Hinzu kommt nun die Frage, für welchen Anbieter von Vaterschaftstests man sich entscheiden soll.

Eine erste Anlaufstelle kann der Hausarzt oder auch das Jugendamt sein. Es ist möglich, dass hier Adresslisten vorliegen, aus denen man sich einen Anbieter aussuchen kann.


Auch das Internet ist eine gute Startbasis. Gibt man als Suchwort „Vaterschaftstest“ oder auch „Vaterschaftstest billig“ in Google ein, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen, ist das Suchergebnis anfangs verwirrend. Viele Anbieter für Abstammungsnachweise sind auf dem Markt, jeder präsentiert sich im optimalen Licht. Aber durch das Internet kann direkt auf den Seiten der Firmen recherchiert werden, um Angebote vergleichbar zu machen. Nicht immer ist der erstbeste günstige Vaterschaftstest auch der auf die persönliche Situation passende. Hier möchten wir einige Punkte aufführen, die für Sie als Verbraucher als Hilfe dienen können.

Das Labor befindet sich in Deutschland:
Ihre Proben werden nicht durch mehrere Hände ins Ausland zum Test gehen. Die Verwechslungsgefahr ist höher, je mehr Stufen eine Probe durchläuft

Klare Preisstruktur:
Es sollte nicht am Preis auf Kosten der Qualität gespart werden. Ein Vaterschaftstest mit zwei Personen, also dem möglichen Vater und dem Kind, bietet meist eine gute verlässliche Aussage. Es ist jedoch immer sicherer, die Mutter auch zu testen. Das Testergebnis ist dann deutlich verlässlicher. Es ist ein Zeichen für eine hohes Qualitätsbewusstsein bei Anbietern, wenn der Test mit der Mutter nicht teurer ist, als ohne Mutter.

Zertifizierung und Akkreditierung:
Eine ISO-Zertifizierung ist der Nachweis für geregelte, extern überprüfte Abläufe in einem Labor. Nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom Februar 2010 ist es für Labore zudem notwendig, eine Akkreditierung für die Durchführung genetischer Analysen nachzuweisen. Typischerweise sind solche Labore nach ISO 17025 im Bereich „Forensische Genetik“ akkreditiert.

Zum geheimen Test ins Ausland?
Geheime Vaterschaftstests sind mit dem GenDG in Deutschland nicht mehr erlaubt. Verführerisch sind Angebote aus dem nahen Ausland, einen Test einfach in Österreich oder den Niederlanden durchführen zu lassen. Jedoch sollte man sich als Auftraggeber darüber bewußt sein, dass es nicht nur den deutschen Laboren verboten ist, Proben ohne das Wissen aller Beteiligten zu analysieren. Es gilt auch für den Auftraggeber als Gesetzesverstoß, einen solchen Auftrag an ein Labor, auch wenn es ein ausländische ist, zu vergeben. Ein deutscher Staatsbürger darf nur dann Vaterschaftstests in Auftrag geben, wenn alle getesteten Personen schriftlich dem Test zustimmen, unabhängig vom Standort des durchführenden Labors. Für unmündige Kinder müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen, im typischen Fall also auch die Mutter.

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