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Nacktscanner – Durchblick für mehr Sicherheit

04.03.201012:24 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Düsseldorf, 04.03.2010 Kaum ein Thema hat die Boulevardpresse in letzter Zeit stärker beschäftigt, als der geplante Einsatz von sogenannten Nacktscannern an deutschen Flughäfen. Während die Einen den Einsatz der Geräte aus Sicherheitsgründen fordern, sehen die Anderen darin kritisch die Erklimmung der nächsten Stufe auf dem Weg zum gläsernen Bürger. Tatsache ist jedoch, dass die umstrittenen Geräte in anderen Ländern bereits heute zum Alltag gehören. Flugreisende aus Deutschland werden mit dieser Gegebenheit zwangsläufig konfrontiert, wenn sie in die betreffenden Länder verreisen. ARAG Experten zeigen auf, wo Nachtscanner schon längst im Einsatz sind.



Unter den EU-Mitgliedstaaten setzen bereits Großbritannien und die Niederlande auf die umstrittenen Körperscanner, um Fluggäste am Zoll bis auf die Haut zu durchleuchten. Auch kommen die Geräte in den USA, Schweiz, Japan, Thailand und Australien zum Einsatz. In Russland werden Nacktscanner sogar schon seit 2007 verwendet. Ob und wenn ja, wann die Nacktscanner an deutschen Flughäfen zum Einsatz kommen werden, steht momentan noch nicht fest. Vereinzelt lassen sich der Presse Ankündigungen entnehmen, die auf einen Testeinsatz bereits ab Mitte 2010 hindeuten. Auf EU-Ebene wird laut ARAG Experten derzeit der prinzipielle Einsatz der Geräte auf europäischen Flughäfen diskutiert. Auf Bedenken stoßen diese Geräte insbesondere wegen dem Eingriff in die Intim- und Privatsphäre, der Strahlenbelastung für Vielflieger und der datentechnischen Möglichkeit der Speicherung der Bilder.

Parfüm oder Flüssigsprengstoff
Ohnehin gelten für den Flugverkehr bereits seit November 2006 zahlreiche Einschränkungen. Nach der in Kraft getretenen EU-Regelung dürfen bei allen Flügen mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada im Handgepäck nur noch Flüssigkeiten in Behältnissen mit maximal 100 Millilitern mitgenommen werden. Diese müssen dann an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Davon erfasst werden auch flüssige Stoffe wie etwa Gels, Sprays, Shampoos, Sonnenlotionen, Öle, Cremes und Zahnpasta. Alle Behältnisse müssen hierbei in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter befördert werden. Zulässig ist hierbei nur ein Beutel pro Person. Ausnahmen davon können nur für Medikamente sowie Spezialnahrungsmittel wie etwa Nahrung für Babys oder Diabetiker gemacht werden. Die Notwendigkeit muss hierbei vom Passagier auf Verlangen glaubhaft gemacht werden, etwa durch die Vorlage eines ärztlichen Attests. Langfristig ist geplant dieses Verbot abzuschaffen. Voraussetzung hierfür soll aber sein, dass es Scanner gibt, die in der Lage sind, Flüssigsprengstoff zu erkennen. Als ein dafür möglicher Zeitpunkt wird das Jahr 2013 angepeilt.

Besondere Bestimmungen in den USA
Für die Reisen in die USA sind die Sicherheitsbestimmungen nach dem verhinderten Terroranschlag auf ein Passagierflugzeug in Detroit aktuell verschärft worden. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes sollten sich USA-Reisende auf zusätzliche Personen- und Gepäckkontrollen einstellen. Auf Wunsch der US-Behörden kann an jedem Abflugsteig das Handgepäck noch einmal gesondert durchsucht und die Reisenden besonders kontrolliert werden. Passagiere müssen in der letzten Stunde des Fluges vor der Landung sitzen bleiben. Die Flugreisenden dürfen laut ARAG Experten während dieser Zeit auch nicht mehr an ihr Handgepäck. Zudem sind während des gesamten Fluges Gegenstände auf dem Schoß vorerst nicht gestattet.

Download des Textes unter:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/reise-und-freizeit

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