(openPR) Die vorzeitige Kündigung von Kapitallebensversicherungen führt zu erheblichen Nachteilen für die Versicherungsnehmer. Wirtschaftlich ist dies deshalb bedeutsam, da etwa 50% dieser Versicherungen tatsächlich vorzeitig gekündigt wird. Das Problem einer solchen Kündigung besteht für den Versicherungsnehmer darin, dass die Versicherungsunternehmen nur einen sog. Rückkaufswert zurückzahlen, dessen Berechnung für den Versicherungsnehmer kaum nachvollzogen werden kann. Nunmehr haben Gerichte die Rechte von Versicherungsnehmern in solchen Fällen deutlich gestärkt (Beispiel OLG Köln, AZ 20 U 80/08). Versicherungsnehmer, die die Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigen möchten, sollten sich deshalb vorher rechtlich beraten lassen.
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