(openPR) Positionen und Standpunkte der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin zu Nachhaltigkeit telemedizinischer Anwendungen und Regelversorgung veröffentlicht
Berlin, 25.02.2010. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin (DGTelemed) hat anlässlich eines Gesprächs mit Vertretern des Gemeinsamen Bundesausschusses ein Positionspapier zur nachhaltigen Anwendung von Telemedizin veröffentlicht. Festgestellt wird, dass es in Deutschland inzwischen viele Projekte gibt, die den medizinischen und teilweise auch ökonomischen Nutzen beim Einsatz von Telemedizin nachgewiesen haben. Aber es krankt vor allem daran, dass es nach Abschluss eines Projekts meist nicht gelingt, dieses in den medizinischen oder klinischen Regelbetrieb zu überführen. Hier sind Politik und Selbstverwaltung gefragt, Strukturen für die Finanzierung telemedizinischer Leistungen zu schaffen bzw. die bereits gegebenen Möglichkeiten umzusetzen.
Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Ziel ist eine deutliche Kostenreduzierung bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität in der medizinischen Versorgung. Telemedizin wird bei der Bewältigung der dabei anstehenden Aufgaben eine Schlüsselrolle spielen.
Innovative Telemedizin kann zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung und zu Kosteneinsparungen im Gesundheitswesen beitragen. Allein bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen könnten die jährlichen Kosten durch flächendeckende telekardiologische Anwendungen um mindestens ein Drittel gesenkt werden. Darüber hinaus eröffnen sich für Deutschland als einem der Innovationsführer in der Medizintechnik große wirtschaftliche Potentiale. Für telemedizinische Systeme wird ein Wachstum des globalen Marktes von 4,8 Milliarden US-Dollar (2006) auf 13,9 Milliarden US-Dollar bis ins Jahr 2012 prognostiziert. Auch die Europäische Kommission beschreibt Telemonitoring als große Chance für die Behandlung chronischer Krankheiten. Gerade in ländlichen Regionen kann Telemedizin insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dazu beitragen, die in einigen Regionen drohende bzw. bereits bestehende Lücke in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abzufedern.
Doch telemedizinische Innovationen kommen in Deutschland nur mit Schwierigkeiten in die Erstattungssysteme der Krankenversicherungen. Gründe dafür liegen in der eher innovationsunfreundlichen Ausgestaltung und starken sektoralen Abschottung der Vergütungssysteme.
Die DGTelemed sieht Handlungsbedarf insbesondere in der Umsetzung nachfolgender Thesen und Forderungen:
Bund und Länder müssen versorgungspolitische und institutionelle Strukturen schaffen, um innovative Versorgungskonzepte – und damit auch Telemedizin – schneller umsetzen zu können. Um der Bevölkerung den zeitnahen Zugang zu Innovationen zu ermöglichen, ist eine Weiterentwicklung der Innovations-finanzierung notwendig. Es ist zu prüfen, inwieweit die bisherige Überleitungs-strategie den aktuellen Anforderungen gerecht wird.
Der Handlungsrahmen des SGB V ist für Telemedizin grundsätzlich ausreichend. Auch in anderen Regelwerken (MBO-Ä) gibt es keine prinzipiellen Hürden. Es können also Voraussetzungen definiert werden, die für eine Aufnahme evaluierter telemedizinischer Anwendungen in die Regelversorgung notwendig sind. Beispiele auf Landesebene gibt es bereits.
Die demographische Entwicklung führt zu neuen Herausforderungen in der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung. Die Versorgung der Bevölkerung gerade in strukturschwachen bzw. ländlichen Regionen braucht daher neue Konzepte für medizinische Leistungserbringung.
Eine bundesweit einheitliche Telematikinfrastruktur ist unerlässlich. Ein schneller, systematischer und sicherer Informationsfluss zwischen Beteiligten im Gesundheitswesen ist notwendig und in der Zukunft unentbehrlich. Die Bundesregierung muss hierzu den Rahmen setzen, in dem sich neue Geschäftsmodelle entwickeln können.
Zur Etablierung von Telemedizin ist es unabdingbar, qualitative und prozessuale Standards zu schaffen, die von allen Akteuren anerkannt werden. Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin favorisiert deshalb eine gemeinsam alle Anbieter umfassende Zertifizierungsstrategie.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des medizinischen Fach- und Pflegepersonals sollte in den unterschiedlichen Bildungsgängen auch Grundlagen der Informations- und Kommunikationstechnologien aufnehmen. Telemedizinische Lehrinhalte sollen sich an alle Berufsgruppen richten und nach definierten Standards angeboten werden. Telemedizin muss Gegenstand der medizinischen Lehre werden.











