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Gebrauchte Lebensversicherungen: Verluste und Warnhinweis der BAFIN

Bild: Gebrauchte Lebensversicherungen: Verluste und Warnhinweis der BAFIN

(openPR) In den vergangenen Jahren investierten deutsche Anleger viele hundert Millionen Euro in das neue Marktsegment „gebrauchte“ Lebensversicherungen“. Bekannt sind Namen wie GAF Active Life 2, db Kompass Life 2, HPC US Life, MPC Rendite Fonds Leben,Ideenkapital Pro Rendita. Beteiligungen wurden auf Sicherheit bedachten Anlegern, häufig über Kreditinstitute, anempfohlen. Das Anlageprinzip für den „Versicherungszweitmarkt“ ist simpel: Der Anleger beteiligt sich an einer Gesellschaft, die Lebensversicherungen ankauft, diese bis zur Fälligkeit weiter bedient und sich dann die Versicherungsleistung auszahlen lässt. Häufig wurde mit der Investition in US-amerikanische Lebensversicherungen geworben. Argument war die hohe zu erwartende Gewinnspanne, da mit günstigen Einkaufspreisen gerechnet wurde. Dies hat seine Ursache darin, dass bei vorzeitiger Kündigung die amerikanischen Versicherer teilweise nur sehr geringe Rückzahlungen an den Versicherungsnehmer leisten, mithin der Erwerb durch die Anlagegesellschaft zu günstigen Preisen erfolgen konnte. Was auf den ersten Blick einleuchtend klingt, ist bei näherem Hinsehen mit unkalkulierbaren Risiken verbunden. Zunächst ist zu beachten, dass US-amerikanische Lebensversicherungen ihre Ablaufleistung in der Regel nicht nach einer festen Laufzeit, sondern erst mit dem Tode des Versicherten erbringen. Deren Lebenserwartung steigt jedoch ständig. Im März 2008 wurden die US-Sterbetafeln aktualisiert. Mediziner gehen von einer um 10 – 25 % gesteigerten Lebenserwartung der US-Bürger aus. Die Anlagegesellschaften müssen demzufolge wesentlich mehr und länger Versicherungsprämien zahlen als geplant, mit dann drastischen Folgen für die Ausschüttungen und Gesamtergebnis der Anleger. Diese erleben teilweise bereits jetzt die vollständige Einstellung von Ausschüttungen. Zu befürchten ist, dass die Situation für die Anleger noch schlimmer wird. Nicht nur, dass die teilweise erheblichen Konzeptionsgebühren und Provisionen das angelegte Kapital schmälern. Hinzu kommt, dass die verlängerten Laufzeiten der Versicherungen und die hierauf zu leistenden, kreditfinanzierten Versicherungsbeiträge die Substanz des angelegten Vermögens noch weiter angreifen. Wer diesem Risiko aus dem Weg gehen will und heute seine Anteile weiterverkauft, erzielt teilweise nur noch 30-80 % seines Anlagebetrages, und bleibt auf der Differenz als Schaden „sitzen“.


Nicht besser sieht es auf Verkäuferseite aus. Verstärkt sind am Markt Unternehmen tätig, die Verbrauchern anbieten, ihre Lebens- oder private Rentenversicherung „abzukaufen“. Geworben wird damit, einen Kaufpreis zu zahlen, der über dem Rückkaufswert der Versicherungsgesellschaft liegt. Auch hier ist Vorsicht geboten. Teilweise wird der Kaufpreis von den Unternehmen einbehalten und soll, je nach Vertragsklauseln, zu einem späteren Zeitpunkt, regelmäßig verzinst und in Raten, gezahlt werden. Solche Unternehmen unterliegen, im Gegensatz zu Versicherungsunternehmen, keiner Solvenzaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BAFIN ). Der Versicherungsnehmer, der auf diese Weise seine Versicherung verkauft, tauscht im Ergebnis seinen gesicherten Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft gegen ein ungewisses und ungesichertes Rückzahlungsversprechen mit Insolvenzrisiko ein. Hier ist Vorsicht geboten. Die BAFIN sah sich zur Veröffentlichung eines entsprechenden Risikohinweises veranlasst.
Im Ergebnis ist absehbar, dass sowohl die Entwicklung des Marktes der Anleger in Lebensversicherungsfonds als auch die Entwicklung des Marktes der Aufkäufer von Lebensversicherungen zu Schadensfällen führen werden. Bei rechtzeitiger und effektiver Geltendmachung ist Schadensersatz gegen die Anbieter von Versicherungsfonds und Aufkäufer von Versicherungen durchsetzbar.

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