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Schiffsfonds – ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet über einen von CLLB RAe vertretenen Anleger

(openPR) Erneut gibt es schwere Vorwürfe von Anlegern gegen eine Großbank, diesmal die Citibank. Nachdem in letzter Zeit viele Banken auf Grund des Vertriebs von Medienfonds in die Schlagzeilen geraten waren, rückt nun die Beratungspraxis der Banken beim Vertrieb von Schiffsfonds mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit.



Mehrere Anleger, die sich an die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechts-anwälte gewandt haben, werfen einer Großbank, nämlich der Citibank, eine Fehlberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schiffsfondsanteilen vor. Übereinstimmend berichten diese Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an einem Hamburger Schiffsfonds betei-ligt haben, von einer unzureichenden Beratung. Anlageziel dieser Anleger war nach deren Mitteilung eine Investition in eine sichere Kapitalanlage, was sie den Beratern auch deutlich gemacht hätten. Trotz dieser Vorgabe, so der Vorwurf der Anleger, wurde diesen Anlegern im Rahmen der Beratung von den Mitarbeitern der Citibank eine Beteiligung an einem Schiffs-fonds empfohlen. Den sich teilweise schon in Rente befindenden Anlegern wurden nach deren Mitteilung erläutert, dass sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds neben ihrer Sicherheit auch durch den Umstand auszeichne, dass die jährlichen Ausschüttungen garantiert ausbezahlt würden.

Sogar das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat im Rahmen der Sendung vom 15.02.2010 über einen von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte betreuten Anleger an einem Schiffsfonds berichtet. Den entsprechenden Beitrag kann man unter http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren#/beitrag/video/972704/Schlechte-Bankberatung-fuer-Senioren im Internet abrufen.

Die Beratung der Mitarbeiter der Citibank in den oben genannten Fällen kann nach Einschät-zung von Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte nur als pflichtwidrig bezeichnet werden. „Das Kriterium der sicheren Anlage ist bei dem frag-lichen Schiffsfonds wohl nicht erfüllt. Zum einen besteht bereits laut Prospekt das Risiko des Totalverlustes der Beteiligung, zum anderen ist auch die jährliche Renditeauszahlung alles andere als sicher. Dies mussten die betroffenen Anleger letztes Jahr auch erstmals feststellen, als die den Schiffsfonds finanzierenden Banken die Genehmigung zur Auszahlung der Aus-schüttungen nicht erteilten.“

Was dies für die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Fondsgesellschaft bedeutet, bleibt abzuwar-ten. „In der Vergangenheit war jedenfalls eine unterbliebene Ausschüttung nicht selten ein Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage einer Fondsgesellschaft.“, so Rechtsanwalt Christian Luber von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weiter.

Rechtsanwalt Luber rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich im Rahmen des Erwerbs einer Schiffsfondsbeteiligung falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche gegen die beratende Bank von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen.

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