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Vorsicht beim Grundstückskauf von der Gemeinde

16.02.201017:23 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Der BGH hat mit Urteil vom 18.09.2009, AZ V ZR 2/09, einer im kommunalen Bereich durchaus nicht unüblichen Praxis entgegen gewirkt, die für zahlreiche Grundstückskäufer interessant sein dürfte. In vielen Fällen versuchten Gemeinden im eigentlichen Grundstückskaufvertrag zusätzlich die Verpflichtung des Käufers festzulegen, dass dieser jährliche Beiträge, beispielsweise einen sog. Infrastrukturbeitrag, leistet. Eine solche Regelung hat der BGH nunmehr als unzulässig eingestuft, da der Beitrag letztlich eine Abgabe nach § 3 AO darstellt und ein solcher Beitrag einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Jeder Käufer, der ein Grundstück von einer Gemeinde oder von staatlicher Seite erworben hat, sollte seinen Grundstückskaufvertrag mit Blick auf die Zulässigkeit der dortigen Regelungen anwaltlich prüfen lassen.

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