openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Schneedruck: Versicherung entbindet nicht von Sorgfaltspflicht

(openPR) Elementarschadenversicherung begleicht den Schaden
- Im Zweifel muss das Dach vom Schnee geräumt werden

Köln, 8. Februar 2010 – Der schneereiche Winter zieht sich hin und je länger er andauert, umso größer ist die Gefahr durch Schneedruck auf den Dächern. Nicht selten geben ganze Dächer dem Gewicht der Schnee-massen nach und stürzen ein. „Unter Schneedruck versteht man die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen auf Gebäude“, erklärt Dr. Harald Neugebauer, Leiter des Kompetenzcenter Schaden der Gothaer. Bei solchen Schäden hilft die Elementarschaden-Versicherung. Diese kann als Teil der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sie deckt Schäden an Gebäuden, die durch das Gewicht der Schnee- oder Eismassen entstehen, ab. Dabei muss es sich nicht nur um ruhende Schnee- oder Eismassen handeln. Vielmehr sind auch Dachlawinen versichert.

Ein Beispiel: In Hamburg haben die Schneemassen kürzlich einen Teil einer Lagerhalle des Kupferproduzenten Aurubis einstürzen lassen. Weitere Beispiele für versicherte Schäden können sein: Auf dem Nachbar-grundstück des Versicherungsnehmers bricht eine Baumkrone infolge von Schneemassen ab, fällt auf das Gebäude des Versicherungsnehmers und verursacht dort einen Schaden. In einem anderen Fall rutschen Schnee- und Eismassen vom Dach herab und verursachen Schäden an der Regenrinne und der unterhalb des Daches errichteten Pergola.

Wichtig: Die Elementarschadenversicherung deckt zwar Dachschäden durch Schneedruck ab. Von der Sorgfaltspflicht des Eigentümers entbindet sie allerdings nicht. „Im Zweifel kann mangelnde Sorgfalt dazu führen, dass die Versicherung den Schnee-Schaden nicht komplett übernimmt“, warnt Gothaer-Experte Dr. Neugebauer. Wenn sich der Schnee auf dem Hausdach immer höher türmt, rät der Fachmann daher, einen Statiker zu Rate zu ziehen und das Dach gegebenenfalls vom Schnee zu befreien.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 395590
 2628

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Schneedruck: Versicherung entbindet nicht von Sorgfaltspflicht“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Gothaer

„Dein sorgenfreier Moment“: Gothaer startet digitale Imageaktion
„Dein sorgenfreier Moment“: Gothaer startet digitale Imageaktion
Köln, 02. September 2016 – Die Gothaer Versicherung hat sich das Thema Digitalisierung auf die Fahne geschrieben. Dazu gehört natürlich auch modern und digital zu kommunizieren und damit auch die junge Zielgruppe verstärkt anzusprechen. Am 5. September startet deshalb die Imageaktion „Dein sorgenfreier Moment“. Vom Smartphone ins Netz: Gothaer macht sorgenfreie Momente bewusst "Wir möchten unsere Kommunikation grundsätzlich noch stärker auf digitale Kanäle ausrichten und die junge Zielgruppe über das Netz erreichen. Insbesondere bei den Jung…
Gothaer Umfrage zur Pflege: Der Staat wird schon zahlen
Gothaer Umfrage zur Pflege: Der Staat wird schon zahlen
• Thema Pflege ist bei den Deutschen angekommen • Bei den Kosten baut die Mehrheit auf staatliche Leistungen • Beschäftigung mit dem Thema Pflege bei der jungen Generation eher zurückhaltend Köln, 18. April 2016 – Das Thema Pflege ist bei den Deutschen zwar präsent, bei der Deckung der Kosten vertraut die Mehrheit jedoch auf den Staat. Nur eine Minderheit hat sich privat ab-gesichert, obwohl fast allen klar ist, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen werden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse einer aktuel…

Das könnte Sie auch interessieren:

Vermehrte Starkregenschäden – Versicherungsschutz überprüfen
Vermehrte Starkregenschäden – Versicherungsschutz überprüfen
… von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei Einreichung der Schadensmeldung völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmungen durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Siegfried Karle, Präsident der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER …
Laub: Rutschgefahr für Passanten
Laub: Rutschgefahr für Passanten
… kann für eine ungewollte Rutschpartie sorgen. Werden Passanten zu Fall gebracht, können Prellungen, aber auch Brüche die Folge sein. Immobilienbesitzer sind verpflichtet, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und Gehwege regelmäßig von herabgefallenden Blättern zu befreien, damit keine Gefahr für Passanten entsteht. Kommt es doch zu einem Unfall, können …
Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch Pflichten beachten
Elementarschadenversicherung alleine reicht oft nicht aus - Versicherte müssen auch Pflichten beachten
05.02.2019. Die letzten Wochen zeigten, wie wichtig eine Elementarschadenversicherung ist. Durch die teils enormen Schneefälle kam es in verschiedenen Gebieten zu extremer Lawinengefahr und massivem Schneedruck auf den Häusern. Nicht zu vergessen: Das Hochwasser, das dann im Frühjahr in diesen Ge-bieten noch kommen wird. Ein ganz wichtiger Aspekt dürfte …
Das MANAGEMENTGESPRÄCH der BBA am 01. Oktober 2015
Das MANAGEMENTGESPRÄCH der BBA am 01. Oktober 2015
Berlin, 18.08.2015. Die aktuelle Rechtsprechung hat die Ansprüche an die Sorgfaltspflichten des Managements verschärft. Die daraus entstehenden Anforderungen an die Geschäftsleitung werden bei dem „MANAGEMENTGESPRÄCH: Leistungsverantwortung, Compliance & Haftung – Unternehmensführung zwischen wirtschaftlichen Zielvorgaben und rechtlichen Anforderungen“ …
Auf Schäden vorbereitet sein mit Versicherungen
Auf Schäden vorbereitet sein mit Versicherungen
Wenn der Traum von einem Eigenheim sich erfüllt, dann sollten auch entsprechende Versicherungen in Betracht gezogen werden, da Schäden hier sehr teuer werden können. Um richtig abgesichert zu sein, benötigt man viele Informationen und Tipps, die dabei helfen, die passende Versicherung zu finden. Eine gute Beratung und ein Vergleich können hier sehr gut …
Versicherungstipp: Schneedruck nicht automatisch versichert
Versicherungstipp: Schneedruck nicht automatisch versichert
… zur Zeit eines der brisantesten Nachrichtenthemen. Während sich Schüler über schulfrei freuen, kämpfen vor allem Hausbesitzer mit den Schneemassen. In der Wohngebäudeversicherung ist normalerweise neben Feuer, Sturm und Hagel nur Leitungswasser standardmäßig versichert, erklärt Schadenexperte Frank Eiles von der uniVersa Versicherung. Schneedruck ist …
Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert
Starkregenschäden – Naturgefahren sind nicht immer versichert
… von Flüssen – Überschwemmungsschäden durch die Naturgefahr Starkregen auf. Viele Hausbesitzer sind bei der Einreichung von Schadensmeldungen völlig überrascht, dass kein Versicherungsschutz bei der Naturgefahr Überschwemmung durch Starkregen, z. B. von Kellerräumen besteht, weist Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER …
Bild: Richtig versichert gegen die Folgen von StarkregenBild: Richtig versichert gegen die Folgen von Starkregen
Richtig versichert gegen die Folgen von Starkregen
… – Häufige Folgen von Starkregen sind Schäden an Gebäuden und Hausrat durch Überschwemmungen, Rückstau und Erdrutsche. Über eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sind diese Schäden nicht automatisch abgesichert. Hier springt die Elementarschadenversicherung ein, die als optionaler Baustein zu Wohngebäude- und Hausratversicherungen abgeschlossen werden …
Unwetterschäden – Welche Versicherung zahlt?
Unwetterschäden – Welche Versicherung zahlt?
… auch in den höheren Regionen anderer Bundesländer kam es zu Orkanböen und dauerhaftem Starkregen. Dabei kommt natürlich unmittelbar die Frage auf, welche Versicherung die Kosten von Unwetterschäden übernimmt. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) klärt auf. Die meisten Unwetterschäden durch Sturm und Starkregen sind unterspülte …
Bild: Zurich bietet schnelle Hilfe für FlutopferBild: Zurich bietet schnelle Hilfe für Flutopfer
Zurich bietet schnelle Hilfe für Flutopfer
… "Jahrhundertflut“ und viele Menschen haben ihr Hab und Gut verloren oder sind dieser Tage ohne eine Bleibe. Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Situation hat die Zurich Versicherung ein Expertenteam gebildet, das sich darum kümmert, dass Kunden und Vermittlern in den betroffenen Regionen so schnell und unbürokratisch wie möglich geholfen wird. Zurich Kunden …
Sie lesen gerade: Schneedruck: Versicherung entbindet nicht von Sorgfaltspflicht