(openPR) Berlin, 18.08.2015. Die aktuelle Rechtsprechung hat die Ansprüche an die Sorgfaltspflichten des Managements verschärft. Die daraus entstehenden Anforderungen an die Geschäftsleitung werden bei dem „MANAGEMENTGESPRÄCH: Leistungsverantwortung, Compliance & Haftung – Unternehmensführung zwischen wirtschaftlichen Zielvorgaben und rechtlichen Anforderungen“ der BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin am 01. Oktober 2015 diskutiert.
Bei den Managementgesprächen der BBA erhält das Top-Management in einem vertrauensvollen Rahmen Informationen aus erster Hand. Die Veranstaltung im Oktober 2015 widmet sich aktuellen Entwicklungen in den Bereichen der Sorgfaltspflicht und Haftungsverantwortung.
Bei der Sorgfaltspflicht spielen die personellen, verfahrensrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Unternehmensorganisation eine Rolle. Dazu gehören die Haftungsvorsorge, die Bewältigung der Haftungssituation unter Einschluss der D&O Versicherung ebenso wie die Entlastung, der Haftungsverzicht und die Haftungsverantwortung. So wird während der Veranstaltung beispielsweise die Business-Judgement-Rule diskutiert. Das Haftungsprivileg besagt, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflichtverletzung ausgeschlossen ist. Dazu müssen jedoch Unsicherheiten verantwortungsvoll in den Blick genommen werden. Wie eine rechtssichere Dokumentation der Entscheidungsfindung aussieht, erfahren die Teilnehmer während der Veranstaltung.
Der Dozent bei dem Managementgespräch ist Prof. Jürgen Keßler, der als Professor an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin sowie als Direktor des Forschungsinstituts für Deutsches und Europäisches Immobilienwirtschafts- und Genossenschaftsrecht der HTW über langjährige Erfahrung in Wissenschaft, Lehre und Praxis verfügt.








