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Stau im Berufsverkehr - kein Arbeitslohn

28.01.201008:57 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In einem Interviewbeitrag zu einem Bericht des Fernsehsenders RTL hat sich der Rechtsexperte und Stiftungsvorstand Herrn Prof. Dr. Volker Thieler zur rechtlichen Regelung bei verspätetem Arbeitsbeginn geäußert. Tritt ein Arbeitnehmer verspätet seine Arbeitstätigkeit an, so kann hierdurch sein Lohnanspruch in Höhe der verlustigen Arbeitszeit entfallen. Grundsätzlich warnt Herr Prof. Dr. Thieler davor, in Zeiten von unsicheren Arbeitsplätzen zu lasch mit dem Arbeitsverhältnis umzugehen. Kleinere Diebstähle, privates Surfen im Internet und das Mobbing von Kollegen kann leicht dazu führen, dass der Arbeitsplatz verloren geht, so auch bei regelmäßigen Verspätungen des Arbeitsbeginns.

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