Lizenz zum Töten ist grundgesetzwidrig
(openPR) Thema: Luftsicherheitsgesetz / Bundespräsident
Datum: 12. 01. 2005
Lizenz zum Töten ist grundgesetzwidrig
Bundespräsident Köhler bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes. Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied im Innenausschuss:
Die Zweifel sind angebracht. Denn das vor Jahresfrist beschlossene Gesetz ist eine Lizenz zum Töten. Deshalb hatte die PDS im Bundestag auch mit Nein gestimmt.
Das Luftsicherheitsgesetz ermöglicht den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Innern und zwar über das bisher mögliche Maß hinaus. Es ist ethisch und rechtlich fragwürdig, da es das Leben unbescholtener Passagiere zum Abschuss frei gibt.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Das Gesetz ist nach Auffassung verschiedener Experten, zum Beispiel vom Verband der allgemeinen Luftfahrt und von der Humanistische Union, obendrein überflüssig. Es schafft keine Sicherheit, weder rechtlich, noch praktisch.
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