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Landkarten aus dem Internet: Vorsicht – Abmahnung droht

22.01.201012:14 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Es gibt aber auch einen Ausweg

Bonn – Der Weg zur Schule kann schnell bei einem auf Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwalt enden. Versehen Lehrer eine gedruckte Einladung zu einer Veranstaltung mit einer Anfahrtsskizze aus dem Internet, verstoßen sie in aller Regel gegen Urheberrechte, warnt der Lehrerinformationsdienst „Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien“ (www.erfolgreich-lehren.de) aus dem Fachverlag für Computerwissen in seiner Februar-Ausgabe. „Und das kann teuer werden.“

Das Kopieren eines Kartenausschnittes stelle eine Vervielfältigung dar und bedürfe der ausdrücklichen Erlaubnis des Rechteinhabers. Grundsätzlich erlaubt sei es jedoch, auf der Schulhomepage einen Link zur Startseite des Kartendienstes zu setzen. Kartenausschnitte von Google-Maps dürfen sogar direkt in die Homepage eingebettet werden, jedoch ebenfalls nicht auf eine Einladung oder ähnliches gedruckt werden.

Schulen, die ihren Gästen die Anfahrt erleichtern wollen, sollten deshalb Karten von www.openstreetmap.de verwenden. „Sie sind frei und kostenlos für jeden verwendbar.“ Lediglich auf die Quelle müsse hingewiesen werden.

Erfolgreich lehren und lernen mit neuen Medien
Fachverlag für Computerwissen

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