(openPR) In einem aktuellen Urteil des Landgerichts Düsseldorf wurde einem Anleger der Apollo Media GmbH & Co. 4. Filmproduktion KG ein Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen. Der durch Rechtsanwalt Seitz vertretene Kläger ging gegen den ihn betreuenden Anlageberater vor, auf deren Hinwirken er eine Beteiligung an dem geschlossenen Medienfonds erwarb. Grund für die Annahme einer Fehlberatung ist nach Auffassung des Gerichts, dass der Anleger bei der Empfehlung zum Erwerb der Beteiligung nicht darüber aufgeklärt wurde, dass bereits 1997 vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen Zweifel an der Seriosität und Bonität des Erlösausfallversicherers des Fonds, der New England International Surety Inc. (NEIS) geäußert wurden. Schließlich war die NEIS auch im Emissionsprospekt erwähnt, so dass der Berater verpflichtet gewesen wäre, Erkundigungen über die NEIS einzuziehen und diesbezüglich beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen nachzufragen. Da der Berater diese Pflicht zur Information nicht erfüllt hat, liegt eine Pflichtverletzung vor, die auch für die Anlageentscheidung des Klägers entscheidend gewesen sei. Diese Entscheidung ist maßgeblich für eine Vielzahl von Medienfondsanlegern. Insbesondere Anleger der Apollo Media Fonds 2, 3, 4 und 5 sollten nunmehr rechtliche Maßnahmen gegen ihre Berater prüfen lassen.






