(openPR) Duch das Familienleistungsgesetz vom 22.12.2008 hat der Gesetzgeber die Pflegepauschbeträge abgeschafft. Nunmehr können Pflegekosten, die entweder von den Pflegebedürftigen selbst oder von ihren Angehörigen aufgewendet werden, noch für das Jahr 2009 von der Einkommenssteuerlast abgezogen werden. Der Vorteil im Vergleich zum bisherigen Abzug als außergewöhnliche Belastung liegt darin, dass der Abzug von der Steuerschuld unabhängig vom individuellen Steuersatz ist und sich somit für Steuerpflichtige mit geringer Progression günstiger auswirkt.
Dies gilt nach neuerer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht nur bei einer Pflegebedürftigkeit nach den Pflegestufen I bis III, sondern bereits nach der Pflegestufe 0.
Herr Rechtsanwalt Arnd Grotstollen hält zu diesem Thema einen Vortrag am Donnerstag, 10.12.2009, 18:00-19:30 Uhr im Ev. Pflegeheim - Altes Rathaus, Düsseldorfer Str. 43/Rathausallee 4 in 47239 Duisburg-Kaldenhausen. Der Eintritt ist kostenlos.









