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Vorsicht bei eBay: Inhaber des Mitgliedskontos haftet

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Das MittelstandsWiki
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(openPR) München / Karlsruhe – Wer beim Internet-Auktionshaus eBay einen Account einrichtet, haftet dafür auch, wenn andere über diesen Zugang Gesetzesverstöße begehen. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes vom 11. März 2009 (Az.: I ZR 114/06) weist das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de hin. Der Inhaber des eBay-Mitgliederkontos hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Zugangsdaten nicht Dritten zugänglich sind, damit sein Account vor dem Zugriff Dritter geschützt ist, entschieden die Richter. In dem Fall hatte ein eBay-Händler geklagt, dessen Frau ohne sein Wissen über seinen eBay-Account eine markenrechtlich geschützte Kette versteigert hatte. Die Karlsruher Richter bejahten eine Haftung des Ehemannes als Account-Inhaber. Er musste für die Schutz- und Markenrechtsverletzungen geradestehen, die über seinen eBay-Zugang gelaufen waren.

Jeder Inhaber eines Mitglieder-Accounts auf eBay sollte daher seine Zugangsdaten möglichst unzugänglich aufbewahren oder anderweitig sicherstellen, dass kein Unbefugter über den Account Geschäfte tätigen kann. Wer erfährt, dass unter seinem Namen und ohne sein Wissen Transaktionen durchgeführt werden, sollte sich sofort an eBay wenden. Denn der Bundesgerichtshof vertrat die Ansicht, eBay müsse nach einer entsprechenden Meldung über einen Namensdiebstahl dagegen vorgehen und Verstöße verhindern. Eine allgemeine Kontrollpflicht für eBay verneinte der Bundesgerichtshof dagegen.

Insgesamt hat das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de zehn Urteile rund um eBay aufgelistet, die sowohl Käufer als auch Verkäufer betreffen.

http://www.mittelstandswiki.de/Tipps_f%C3%BCr_eBay-H%C3%A4ndler

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