(openPR) "Apothekenrecht" ist der Oberbegriff für diejenigen Rechtsnormen, die den Betrieb von Apotheken regeln. Der Übergang zum Pharmarecht (Arzneimittelrecht) ist fließend. Das Apothekenrecht ist - wie auch das Pharmarecht - in besonderem Maße vom Zusammenspiel aus Gesundheitsrecht und Gesundheitspolitik geprägt.
Der deutsche Gesetzgeber weist dem Apotheker die im öffentlichen Interesse liegende Aufgabe zu, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Als in aller Regel letztes Glied in der Pharmadistributionskette besitzt der Apotheker erhebliche Verantwortung, die das geltende Apothekenrecht mit einer starken Regulierung des Apothekerberufs quittiert. Insbesondere die das deutsche Apothekenrecht prägenden Rechtsgrundsätze des Fremdbesitzverbots und des nur eingeschränkt zulässigen Mehrbesitzes sind Ausdruck des gesetzgeberischen Credos, die Tätigkeit des Apothekers in seiner Doppelstellung als Gewerbetreibender einerseits und Heilberufler andererseits nicht für eine ungehemmte Kommerzialisierung freizugeben.
Dem entgegenlaufend sind allerdings in jüngerer Zeit starke Tendenzen, dieses klassische Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" aufzubrechen und den Apothekenmarkt insbesondere für Kapitalgesellschaften und unbeschränkte Filialisierung zu öffnen. Auftrieb bekommen solche Tendenzen durch das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Warenverkehrs- und Niederlassungsfreiheit, sowie die Hoffnung auf einen Beitrag zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen durch mehr Wettbewerb auch im Apothekensektor.
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„Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel“: An diesen Namen – besser bekannt unter dem Synonym Health-Claims-Verordnung – werden sich bald auch Apotheker gewöhnen müssen. Dahinter verbirgt sich ein regulatorisches Monster, das tausende von gesundheitlichen Wirkversprechen über Lebensmittel ab dem 14.12.2012 verbietet.
Betroffen sind davon gerade auch Nahrungsergänzungsmittel – also ein wichtiger Bestandteil des apothekenüblichen Nebensortiments.
Auch wenn die Verordnung bereits vor Jahren in Kraft getret…
Zwischen Nikolaus und Christkind hält heuer der EU-Gesetzgeber eine schöne Bescherung für die Lebensmittelindustrie bereit: Am 14.12.2012 wird die Health-Claims-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1924/2006) scharf geschaltet. Ab diesem Zeitpunkt darf dann nur noch mit solchen gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel geworben werden, die zugelassen wurden.
Ein gesetzgeberisches Mammutprojekt nähert sich damit einem weiteren Meilenstein. Von über 40.000 ursprünglich gemeldeten Health-Claims sind (vorerst) gerade einmal 222 übrig geblieben.…
… das Internet ist ferner ein eigenes Online-Live-Chat-Modul in Arbeit. Schließlich wird dem Besucher ein Einblick in alle Mitgliedschaften der Kanzlei juravendis Rechtsanwälte ermöglicht, beispielsweise die XING-Gruppe „Gesundheitsrecht“, in der Kontakte zu Insidern der Gesundheitsbranche geknüpft werden können. Abgerundet wird das Angebot durch regelmäßige …
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Die Welt tut es, der Spiegel auch und die MacCommunity tut es schon lange: Twittern. Twitter …
… Produkten nicht gleichwertig sind, muss neben den veränderten Merkmalen oder Eigenschaften auch das Verfahren, mit dem diese erzielt wurden, angegeben werden.
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Angesichts der Entwicklungen im Gesundheitswesen werden die Themen Patientenschutz und Patientenrechte immer aktueller. Für betroffene Patienten ist es oft nicht einfach, kompetente Rechtsanwälte, die ihre Interessen spezialisiert, engagiert und überregional wahrnehmen, zu finden.
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