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Abmahnsichere Gestaltung von Webseiten kaum möglich - Neue Initiative will Änderung der Gesetzgebung erreichen

Bild: Abmahnsichere Gestaltung von Webseiten kaum möglich - Neue Initiative will Änderung der Gesetzgebung erreichen
© Claudia Hautumm / PIXELIO
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(openPR) Deutsche Websites und Homepages, ob privat oder gewerblich, lassen sich wegen der komplexen, sich ständig ändernden Rechtslage kaum rechtssicher gestalten. Immer neue, teils widersprüchliche Gerichtsurteile führen zu immer neuen Ansatzpunkten für Abmahnungen. Da in Deutschland schon bei der ersten Abmahnung eine Erstattung der Kosten und Anwaltsgebühren verlangt werden kann, ist das Betreiben von Webseiten mit einem erheblichen finanziellen Risiko wegen unabsichtlicher Rechtsverstöße verbunden. Im Falle einer Abmahnung besteht ferner die Pflicht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei als Vertragsstrafen nicht selten sechsstellige Beträge angesetzt werden. Unterschreibt der Abgemahnte arglos eine solche vorformulierte Erklärung, die dazu einen sehr weit gefassten Unterlassungsrahmen definiert, kann ihm später leicht ein neuer Verstoß unterlaufen, der dann eventuell seinen Ruin bedeutet.



Das Ausmaß der Abmahnaktivität ist erschreckend. So wurde laut Umfragen bereits jeder dritte Online-Shop einmal abgemahnt und 15% sogar mehrmals. Insider schätzen die Zahl aller jährlichen Web-Abmahnungen in Deutschland auf über 150000. Auch private Homepage-Betreiber werden zu Tausenden abgemahnt. Es gibt immer wieder auch Fälle, in denen mit relativ wenig Aufwand eine große Zahl gleichartiger, missbräuchlicher Abmahnungen durchgeführt werden.

Setzen Gerichtsurteile neue Regeln, die es fortan einzuhalten gilt, ist derzeit im Vorteil, wer dies zuerst wahrnimmt und kann etwa schlecht informierte, nicht konforme Konkurrenten kostenpflichtig abmahnen. Da juristische Laien die jeweilige Rechtslage nicht adäquat beobachten und einschätzen können, bleibt ihnen als Gegenmittel letztlich nur, einen Fachanwalt mit der permanenten Überwachung der eigenen Web-Präsenz auf mögliche Rechtsverstöße zu beauftragen.

Da dies nur für finanzkräftige Betreiber tragbar ist, sind deren kleingewerbliche Konkurrenten in dieser Hinsicht im Wettbewerb benachteiligt. Wenn große Handelsketten zudem, wie bereits geschehen, kleine Online-Konkurrenten zu Hunderten abmahnen, können diese nicht nur verunsichert werden und fortan übervorsichtig handeln. Teils kann sogar deren Existenz auf dem Spiel stehen. Auch bei Online-Auktionen gibt es immer wieder wirtschaftlich starke Verkäufer, die versuchen, schwächere Konkurrenten durch Abmahnungen von einer Auktionsplattform zu vertreiben.

Das Instrument der Abmahnung, dass ursprünglich für fairen Wettbewerb sorgen und gleichzeitig helfen sollte, noch teurere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, führt mit den derzeitigen Anwendungsregeln nicht selten zu Missbrauch und zu Wettbewerbsnachteilen vor allem für viele kleine Marktteilnehmer.

Die Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs des Portals www.hintergrundfakten.de will nun endlich eine Änderung der Gesetzgebung erreichen. Weil derzeit kaum eine Chance besteht, nicht gegen irgendeine Regel zu verstoßen - durch immer neue Gerichtsurteile aufkeimende inbegriffen -, fordert sie, dass abmahnfähige Mängel bei der ersten Abmahnung ohne Kosten und vielleicht ruinöse Unterlassungserklärungen beseitigt werden können. Durch solch eine Regelung würde gleichzeitig Abmahnern, die lediglich hohe Kostenerstattungen von vielen Abgemahnten eintreiben wollen, der Antrieb genommen.

Es geht der Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs aber nicht nur um Abmahnmissbrauch. Sie fordert auch eine klarere Gesetzgebung und Vorlagen für oft strittige, rechtlich relevante Texte, etwa für Widerrufsbelehrungen, allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärungen und Impressen, die Gesetzesrang haben. Solche Vorlagen wären für Gerichte unangreifbar und man könnte sich verlässlich daran orientieren. Dies würde der Endlosspirale immer neuer Urteile, die neue Abmahngründe generieren, die wieder zu neuen Urteilen führen, einen Großteil ihrer Dynamik nehmen. Auch sollte es keine überhöhten Streitwerte mehr geben und keine Abmahnungen wegen Kleinigkeiten, deren Schadwirkung eher theoretischer Natur ist.

Man rechnet mit guten Erfolgschancen. Denn anders als bei den bisher gescheiterten Initiativen gegen die Abmahnpraxis setzt man nicht auf Sammeleingaben an einzelne Instanzen, die schnell im Papierkorb landen oder über die nur wenige Entscheidungsträger entscheiden, wie etwa beim Petitionsausschuss des Bundestages.

Es sollen stattdessen viele Politiker von Mitstreitern überzeugt werden, sich für eine neue Gesetzgebung einzusetzen. Da die Leidtragenden der Misere überwiegend Website- und Homepage-Betreiber sind, sollen diese die einzigartige Möglichkeit nutzen, ihre Webseiten als Informations-Multiplikator einzusetzen. Dies soll die öffentliche Wahrnehmung der Initiative über längere Zeit aufrecht erhalten und für kontinuierliche Aktivität und immer neue Mitstreiter sorgen. Weitere Informationen zur Rechtslage und zur Initiative Stopp-Abmahnwildwuchs finden Sie unter: www.hintergrundfakten.de/initiative-stopp-abmahnwildwuchs.html .

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