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18. Informationstag Ladungssicherung in Heidenheim - Ein voller Erfolg

27.10.200908:44 UhrLogistik & Transport
Bild: 18. Informationstag Ladungssicherung in Heidenheim - Ein voller Erfolg

(openPR) HEIDENHEIM – Zum zweiten Mal in diesem Jahr veranstaltete die ITC Graf GmbH ihren Informationstag zum Thema Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Der mittlerweile 18. Informationstag hatte seine Premiere in dem seit September 2009 fertig gestellten „Western Premier Schlosshotel Park Consul Heidenheim“. Ein weiteres Highlight dieses Informationstages war die Ausstellung von Hilfsmitteln zur Ladungssicherung der Firma ZURRfix GmbH, welche durch Herrn Wolfgang Hein vertreten wurde. Als Referenten für die verschiedenen Schwerpunkte waren am 20. Oktober 2009 der leitende Landesrichter Herr Dr. Gregor, Herr Walz von der Landespolizeidirektion Tübingen sowie Herr Hildebrand vom Bundesamt für Güterverkehr geladen. Des Weiteren referierte Herr Manuel Graf, Ladungssicherungs-Trainer der ITC Graf GmbH, über praktische Tipps und Neuerungen im Bereich der Ladungssicherung.



Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft schätzt die Zahl der Lkw-Unfälle aufgrund unzureichender Ladungssicherung auf jährlich 2.500. Aber diese Aussage könnte nur die Spitze des Eisberges sein, denn nach Schätzungen von Experten sind bis zu 75 % der zu transportierenden Ladungen nicht ordnungsgemäß gesichert. Diese Erkenntnis stellt zum einen für Unternehmen ein hohes Risikopotential an betriebswirtschaftlichem Schaden dar, aber viel schlimmer ist ein deutlich erhöhtes Sicherheitsrisiko auf den Straßen.

In der Praxis begegnen wir oft der falschen Aussage „ich habe keine Zeit zum Sichern, und es ist bisher auch so immer gut gegangen“ – aber haben wir wirklich Zeit eingespart wenn es zu einer Kontrolle oder schlimmer zu einem Unfall kommt?

Zu Beginn des 18. Informationstages durchleuchtete Hr. Dr. Gregor, leitender Richter am Landgericht Würzburg, die Thematik von ungenügender Ladungssicherung aus rechtlicher Sicht. Hierbei wurde ausführlich auf die Verantwortlichkeiten, und somit auch auf die Haftung, aller Beteiligten eingegangen. Denn oft werden die Folgen und Konsequenzen unterschätzt oder sind den Beteiligten gar nicht bewusst. Die Folgen einer ungenügenden Ladungssicherung können den Fahrer, den Verlader und Versandleiter, bis hin zur Geschäftsführung des Unternehmens bei organisatorischem Versäumnis treffen. Des Weiteren können die rechtlichen Konsequenzen von Geldstrafen und Punkte in Flensburg, über Schadensersatz und Geldstrafen bei Körperverletzung bis hin zu Freiheitsstrafen reichen.

Herr Walz von der Landespolizeidirektion Tübingen referierte über die wesentlichen Rechtsvorschriften zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) bildet das rechtliche Fundament für Handlungspflichten aller Personen, die unmittelbar mit Ladung auf Straßenfahrzeugen zu tun haben. Speziell die Pflichten für Fahrer und Verlader ergeben sich aus dem § 22 Straßenverkehrsordnung (StVO). „Grundsätzlich ist die Ladung verkehrssicher zu verstauen. Dies bedeutet, dass von der Ladung selbst keine Gefahr ausgehen darf. Die Ladung ist also so zu verteilen, dass das Fahrzeug sicher bewegt werden kann und die Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht beeinträchtigt wird.“ so Herr Walz. Des Weiteren ist neben der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), welche sich mit dem Fahrzeughalter und dem Fahrzeug selbst beschäftigt, die VDI-Richtlinien in einem Atemzug zu nennen. Bei den VDI-Richtlinien handelt es sich um ein anerkanntes technisches Regelwerk, welches somit in Entscheidungsfällen der Rechtsprechung die Beurteilungsgrundlage darstellt. Hierbei geben die Richtlinien den Mindeststandard der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vor.

Als weiterer Referent berichtete Herr Hildebrand vom Bundesamt für Güterverkehr in Stuttgart über die tägliche Praxis auf den Straßen und Neuerungen aus den VDI-Richtlinien 2700. Eine dieser Neuerungen bezieht sich auf die Verladeempfehlung zur Verladung und Sicherung von Betonstahlmatten auf Straßenfahrzeugen. Weitere Schwerpunkte der Neuerungen betrifft die Sicherung von Weichverpackungen und Absetzbehältern. „Das Sichern von Weichverpackungen stellt eine besondere Herausforderung an alle am Transport Beteiligten dar, ebenso wie an alle Kontrollorgane, die die Vorschriften zur Ladungssicherung zu überprüfen haben“ so die Aussage von Herr Hildebrand. Zu speziell sind die einzelnen Ladegüter selbst, wie auch die Beschaffenheit der verwendeten Verpackungen. Die dritte Neuerung bezieht sich auf die Ladungssicherung von Absetzbehältern auf Absetzkipperfahrzeugen und deren Anhängern. Hierbei sollte künftig die Methode der Ladungssicherung „Direktzurren“ angewendet werden. Denn das Direktzurren ist eine Art der formschlüssigen Sicherung.

Abgerundet wurde der 18. Informationstag durch Herrn Manuel Graf, Projektleiter und Trainer der ITC Graf GmbH. „Ladungssicherung ist kein Problem, sondern ein Projekt“ so die einleitenden Worte von Herrn Manuel Graf. Neben den physikalischen Grundlagen und den daraus zu bewältigenden Kräfte wurden praxisorientierte Beispiele und Stellungshilfen für ordnungsgemäße Ladungssicherung vorgestellt. Zudem wurden auch die in der Praxis oft genannten falschen Argumente von Beteiligten der Thematik Ladungssicherung analysiert und entkräftet. Über weitere Themen wie die verschiedenen Fahrzeugaufbauten, Methoden der Ladungssicherung sowie ihrer Vor- und Nachteile wurde ebenfalls referiert. Mit den abschließenden Worten „erfolgreiche Umsetzung ist auch in ihrem Unternehmen möglich“ neigte sich der 18. Informationstag seinem Ende zu.
Auch das Jahr 2010 steht im Zeichen der Ladungssicherung. Die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsicht haben die Problematik und damit behaftete Gefahren einer ungenügenden Ladungssicherung erkannt. Aus diesem Grund wird Ladungssicherung ein Themenschwerpunkt für 2010 von Seitens der Berufsgenossenschaften sein, sowie innerbetriebliche Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht durchgeführt.

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