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Hitzebelastung am Arbeitsplatz / Neue ASR A3.5

13.08.201014:45 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) In der Praxis wird oft die Frage gestellt, ab welcher Raumtemperatur bzw. Außentemperatur muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor Gesundheits-schädigungen zu schützen. In der folgenden Ausgabe des „Thema des Monats“ wird hierzu aufgeklärt.

Viele Beschäftigte fragen sich: „Habe ich Anrecht auf niedrigere Temperaturen auf der Bau-stelle, in meinem Büro oder in der Werkstatt?“ Die Antwort ist ein klares „Jein“.

In der Arbeitsstättenregel ASR A3.5 ist für Außenluft-Temperaturen von über +26 Grad C bis +35 Grad C ein Stufenmodel mit Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten enthalten. Demnach können Beschäftigte bei Lufttemperaturen in Arbeitsräumen in den Stufen bis +30 Grad Celsius und bis +35 Grad C und auch darüber hinaus dort weiter tätig sein, vorausgesetzt der Arbeitgeber ergreift geeignete Schutzmaßnahmen. Trotz ASR A3.5 (Juni 2010) gibt es keinen direkten Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder „hitzefrei“. Der Arbeitgeber muss (n. § 5 Arbeitsschutzgesetz) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen hoher Temperaturen zu mildern. Schließlich steigt mit der Temperatur die körperliche Beanspruchung und die Unfallgefahr, während Konzentration und Leistungsfähigkeit sinken.

Den vollständigen Bericht mit möglichen Schutzmaßnahmen finden Sie als PDF unter folgendem Link:

http://itc-heidenheim.de/media/itc%20arbeitssicherheit%20Thema%20des%20Monats/2010/August%202010%20-%20Hitzebelastung%20am%20Arbeitsplatz.pdf

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