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Private Spielbanken: Privatisierung mit Augenmaß

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(openPR) Berlin, 23. Oktober 2009. Der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) begrüßt die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Schleswig-Holstein zur Kündigung des Glücksspielstaatsvertrages und zur Privatisierung der Spielbanken. Die Kündigung des Staatsvertrages schafft die Voraussetzung für eine gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts mit anspruchsvollem Konzessionsmodell und wirksamen Spielerschutz. Damit können nach Ansicht des Bundesverbandes privater Spielbanken die Schwächen und Nachteile des Glücks-spielstaatsvertrages überwunden werden. Die Privatisierung der Spielbanken schafft Raum für einen wirtschaftlichen und verantwortungsvollen Betrieb der Spielbanken in Schleswig-Holstein, wenn die Betreiber nach strenger Prüfung für begrenzte Glücksspielangebote zugelassen werden.


Martin Reeckmann, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Spielbanken, sagte am Freitag in Berlin: „Die in den Glücksspielstaatsvertrag gesetzten Hoffnungen auf Verbesserung des Spielerschutzes haben sich nur teilweise erfüllt. Weite Teile des Glücksspielmarkts sind unverändert nicht mit wirksamer Spielsuchtprävention und aufsichtsbehördlicher Kontrolle ausgestattet. In Spielbanken gesperrte Spieler wandern in Spielhallen und ins Internet ab. Das totale Internetverbot hat obendrein zu erheblichen Verlagerungen von Umsätzen in das Ausland geführt. Der Förderung von Breitensport, Kultur und Wohlfahrt hat der Glücks-spielstaatsvertrag einen Bärendienst erwiesen.“
Er fügte hinzu: „Die Alternative zum Glücksspielstaatsvertrag liegt nicht in einer uferlosen Öffnung des Glücksspielmarkts nach dem Prinzip der Gewerbefreiheit. Angezeigt ist vielmehr eine standort- und produktbezogene Begrenzung der Angebote und eine effektive Aufsicht durch spezialisierte Behörden. Die gesetzliche Regulierung insgesamt muss dem Gefährdungspotential der einzelnen Glücksspielprodukte entsprechen und dementsprechend abgestuft sein. Es hat wenig Sinn, einerseits für 80 Spielbankstandorte Sozialkonzepte und Zutrittskontrollen vorzuschreiben und sich andererseits bei den Glücksspielangeboten der über 12.000 Spielhallen in Deutschland vor einer wirksamen Regulierung zu drücken.“
Deshalb fordert der Bundesverband privater Spielbanken (BupriS) den Gesetzgeber auf, bundesweit für ein einheitlich hohes Niveau des Spielerschutzes beim Glücksspiel zu sorgen. Die streng limitierten Spielbanken sind bei ihren erheblichen Anstrengungen für den Spielerschutz allein gelassen, wenn der Gesetzgeber weit verbreitete und risikobehaftete Glücksspielangebote nicht gleichwertig reguliert, so Martin Reeckmann.
Empirische Untersuchungen zur Glücksspielsucht zeigen eindeutig, dass das Spiel an gewerblichen Geldspielautomaten mit weitem Abstand die gefährlichste Form des Glücksspiels ist. Alle Untersuchungen sind sich über die Reihenfolge der Bedeutung der verschiedenen Formen des Glücksspiels einig. Das Hauptproblem für pathologische Spieler sind die sog. Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen und Gaststätten, nicht die Spielbanken.
Dieses Ergebnis ist einhellig in allen Studien. Die Prozentangaben schwanken hier bei Mehrfachnennungen zwischen 80 und 90 Prozent. Etwa die Hälfte der krankhaften Spieler hat die Geldgewinnspielgeräte in Spielhallen und Gaststätten als Hauptproblem erlebt. Hier schwanken die Angaben zwischen 42 und 69 Prozent.

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