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Gepäckgebühren und Koffergebühren der Fluggesellschaften auf dem Prüfstand

21.10.200908:26 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Gepäckgebühren und Koffergebühren der Fluggesellschaften auf dem Prüfstand
Anwalt für Reiserecht und Flugrecht J. Bartholl
Anwalt für Reiserecht und Flugrecht J. Bartholl

(openPR) Die neu eingeführte Gepäckgebühr der spanischen Fluggesellschaft Iberia führt zu Protesten von Verbraucherverbänden, Fluggästen und den Comunidades Autónomas in Spanien. Iberia hatte angekündigt, ab 20. Oktober 2009 bereits für das erste aufgegebene Gepäckstück Gebühren zu verlangen. Damit kopiert der ehemalige Flag-Carrier aus Spanien die Gebührenpraxis der Low-Cost-Carrier wie Ryanair, EasyJet, Vueling u.a. und reagiert auf Vorstöße anderer traditioneller Fluggesellschaften wie American Airlines.



von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)

Die spanische Fluggesellschaft Iberia Líneas Aéreas de España S.A. kopiert die Gebührenpraxis der Low-Cost-Carrier und führt zum 20. Oktober 2009 eine Gepäckgebühr ein. Der intensive Wettbewerb auf dem Markt der Flugbeförderungen und das schwache Marktumfeld scheint den Kostendruck auch auf die Iberia L.A.E. S.A. zu erhöhen. Für das erste aufgegebene Gepäckstück verlangt der ehemalige spanische Flag-Carrier vom Fluggast EUR 15,00, wenn die Gepäckaufgabe und -mitnahme bereits bei Flugbuchung im Internet angekündigt und gekauft wurde. Kauft der Fluggast die Gepäckmitnahme erst am Flughafen ein, verlangt die Iberia EUR 25,00. Wird ein zweites Gepäckstück mitgeführt und aufgegeben, fallen EUR 70,00 bei Ankündigung und Kauf im Internet und EUR 100,00 bei Kauf am Flughafen an.
Die Ankündigung der Iberia führte zu heftigen Protesten von Fluggästen und Verbraucherverbänden in Spanien und rief sogar die Comunidades Autónomas, die "Regionalregierungen" von Madrid, den Balearen und Katalonien auf den Plan. Die Dachorganisation der Verbraucherzentralen in Spanien, Confederación Española de Organizaciones de Amas de Casa, Consumidores y Usuarios (CEACCU), erklärte, dass die Erhebung einer Gebühr für ein aufgegebenes und mitgeführtes Gepäckstück gegen spanisches Recht verstoße und illegal sei. Die Verbraucherorganisation appellierte an die Iberia, von der rechtswidrigen Gepäckgebühr abzusehen. Die CEACCU machte darauf aufmerksam, dass sie ein Modell eines juristischen Sammelverfahrens für Fluggäste einführen werde. Es würden Sammelverfahren angestrengt und die unzulässig von Fluggästen liquidierten Steuern und Gebühren notfalls gerichtlich rückgefordert. Die Einführung der Gepäck- und Koffergebühr könnte für die Iberia damit zu einem kostspieligen Versuch werden. Die CEACCU hat bereits wegen der Flugannullierungen und erheblichen Verspätungen im Dezember 2008 und Januar 2009 gegen die Iberia mehr als 6.000 Verfahren eingeleitet.
Tatsächlich normiert das spanische Luftverkehrsgesetz (Ley 48/1960 de 21 de julio sobre Navegación Aérea) in Artikel 97 für das Königreich Spanien, dass Luftfahrtunternehmen verpflichtet sind, Gepäck in den Einschränkungen bezüglich Gewicht und Umfang gemeinsam mit dem Fluggast und Reisenden zu dem vereinbarten Ticketpreis zu befördern. Die künstliche Trennung und Berechnung für die Beförderung des Fluggastes auf der einen und seines Gepäckstücks auf der anderen Seite ist danach unzulässig. Die katalonische Regionalregierung Generalitat de Catalunya hat bereits im September 2009 Untersuchungen gegen mehrere Low-Cost-Carrier eingeleitet, die Fluggästen Extra-Gebühren für Gepäckaufgabe und/oder Gepäckmitnahme berechnen. "Auch wenn das Gesetz aus den Siebzigerjahren stammt, ist es gültig", teilte der Vorsitzende der Asociació de Consumidors (ACC), Joaquim Bernat, mit. Bernat kündigte Verfahren gegen die Fluggesellschaften Ryanair, EasyJet, Vueling und andere Billigflieger an, da die Gebührenerhebung, insbesondere die Berechnung zusätzlicher Gepäckgebühren, unzulässig und rechtswidrig sei. Dagegen sieht das der spanischen Regierung unterstehende Instituto Nacional de Consumo in der Erhebung einer Gepäckgebühr zumindest dann keinen Verstoß gegen europäische Gesetzesvorschriften, soweit die Entgelte für Gepäck im beworbenen Flugpreis enthalten sind.
Die von der Iberia neu eingeführte Praxis kennen Fluggäste bisher von Low-Cost-Carriern. Die sogenannten Billigflieger teilen einen Flug gerne in viele einzelne und noch so aberwitzige Dienstleistungsvorgänge auf. Aus einem Flug werden nach der Deutung der Fluggesellschaften die getrennt zu berechnenden Dienstleistungsvorgänge Flugbuchung, Namensangabe des Flugpassagiers, Mitteilung und Berechnung des aufzugebenden Gepäcks, Mitteilung und Berechnung des Zahlungsmittels, Zuschlag für Kerosinverbrauch, Zuschlag für obligatorischen Check-In, Ticketausstellung, und als Krönung die "Service-Pauschale" für alle zuvor berechneten Vorgänge. Dass Fluggäste einen Großteil des Flugantritts samt Ausdruck des Flugticktes und Gepäckaufgabe mit Ausdruck der Baggage-Tags nahezu in Eigenleistung erbringen, scheint Luftfahrtgesellschaften nicht davon abzuhalten immer neue Gebühren zu erfinden. Fluggäste stellen sich nach der genauen Durchsicht der in Rechnung gestellten Gebühren die berechtigte Frage, aus welchem Grunde für Selbstverständlichkeiten und obligatorische Vorgänge Entgelte gezahlt werden müssen.
Der von den Airlines gerne gebrauchte Begriff der 'Gebühr' ist bereits irreführend. Gebühren sind von hoheitlichen Verwaltungsträgern veranlasste und auferlegte Vergütungen für besondere Verwaltungsvorgänge. Der Begriff Gebühr suggeriert, dass ein gesetzlich normierter Geldbetrag eingefordert würde. Viele der sogenannten 'Gebühren' werden von den Fluggesellschaften jedoch aus reinen Profitgründen erhoben und nicht auf Grund irgendwelcher gesetzlicher Vorgaben. Man kann sich im Hinblick auf die Praxis vieler Airlines des Eindrucks nicht erwehren, dass die erhobenen Bearbeitungsentgelte künstlich aufgebläht und mit der schieren Majestät des Wortes 'Gebühr' versehen werden, um Fluggäste davon abzuhalten, die Erhebung derartiger Entgelte in Zweifel zu ziehen.
Auf die Sptitze treibt es die irische Fluggesellschaft Rynair. Ryanair garantiert, "dass keine andere Fluggesellschaft" die nach eigenen Eigenaussage "günstigsten Preise schlägt". Unschlagbar ist jedenfalls die Vielzahl der von Ryanair berechneten 'Extras', die zu den beworbenen Preisen für die Dienstleistung 'Flug' zusätzlich erhoben werden. Die gesamte Gebührenpalette von "Online-Check-In"-Gebühr über "Autokindersitze"- und "Reisebetten"-Gebühr bis zur "Namensänderungs"-Gebühr führt Ryanair in einem langen Table of Fees auf. Da scheint die von Ryanair angedachte Toilettennutzungs-Gebühr im Flugzeug nur die logische Fortsetzung der Geschäftspolitik des irischen Flugunternehmens. Die von Ryanair berechnete Kreditkartengebühr war bereits Streitgegenstand mehrer juristischer Auseinandersetzungen. Zuletzt urteile das Kammergericht Berlin (Urteil KG Berlin v. 30.04.2009, Az: 23 U 243/08), dass eine solche Gebühr unzulässig ist und Fluggäste unangemessen benachteiligt. Die Richter entschieden, dass mit den Gebühren keine Sonderleistungen für den Kunden abgegolten, sondern schlicht Kosten aus der Erfüllung eigener Pflichten der Fluggesellschaft auf Fluggäste abgewälzt werden. Dies ist nach dem Urteil des KG Berlin unzulässig und rechtswidrig.
Die von vielen Fluggesellschaften berechneten Gebühren dienen häufig dem Zweck, den Basis-Flugpreis künstlich niedrig zu halten, um diesen öffentlichkeitswirksam bewerben zu können. Die Sprecherin der CEACCU, Ileana Izverniceanu, kritisierte die Einführung der Gepäckgebühr der Iberia als "Vorwand für eine Preiserhöhung".

Rechtsanwalt Jan Bartholl
Anwalt für Reiserecht und Flugrecht Bartholl – Ihr Ansprechpartner im Reise- und Luftverkehrsrecht

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