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Meister BAföG unterstützt die Meister von morgen

16.10.200917:57 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Das Meister BAföG meister-training.de/karriere richtet sich an Handwerker und weitere Fachkräfte, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Kaufmann, Betriebsinformatiker, Programmierer oder eine vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderungsvoraussetzung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung. Zum 1. Juli 2009 wurden die Leistungen des Meister Bafögs durch die Bundesregierung deutlich verbessert.

Meister BAföG – Was hat sich seit Juli 2009 verbessert?

Das Meister BAföG gibt es seit 1996. Seit dem Start der Förderung wurde das offiziell als „Aufstiegsfortbildungsgesetz“ (AFBG) bezeichnete Förderprogramm zwei Mal verändert – bisher letztmalig zum 1. Juli 2009. Durch das Meister Bafög sollen die Erweiterung und der Ausbau der beruflichen Qualifizierung gestärkt und gleichzeitig ein finanzieller Anreiz zur Fortbildung des Fachkräftenachwuchs gegeben werden.

Erweitert wurde die Förderung in Bezug auf die Erstausbildung. Durch das Meister BAföG wird seit Juli diesen Jahres nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung finanziell gefördert, sondern eine beliebige bei mehreren Ausbildungen. Meisterbewerber mit Kindern erhalten seit Juli 210 Euro pro Kind. Darüber hinaus erhalten Alleinerziehende eine Kostenpauschale von 113 Euro monatlich pro Kind bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahrs des Kindes. Weiterhin wurde die Rechte und Fördermöglichkeiten für ausländische Fortbildungswillige mit langem Aufenthalt und Bleibeperspektive ebenfalls mit Meister BAföG gefördert.

Wie und wann wird das Meister BAföG zurück gezahlt?

Das Meister BAföG ist – wie viele andere finanzielle Fördermöglichkeiten auch – ein Darlehen. In diesem Fall stellen das Land und der Bund gemeinsam in Form der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Geld zur Verfügung. Das Darlehen ist sowohl in der Karenz- als auch in der Tilgungsphase zinsfrei. Nach dem Ende des Darlehens und einer anschließenden Karenzzeit von zwei bis maximal sechs Jahren muss das Darlehen innerhalb von zehn Jahren mit Raten in Höhe von 128 Euro monatlich zurückgezahlt werden.

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