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Erweitertes Meister-BAföG macht berufliche Qualifizierung noch attraktiver

23.04.200914:37 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung
Bild: Erweitertes Meister-BAföG macht berufliche Qualifizierung noch attraktiver
War es bisher nur möglich, für die erste Aufstiegsfortbildung Meister BAföG zu erhalten, wird ab dem 1. Juli generell pro Berufspraktiker eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Die staatliche Förderung
War es bisher nur möglich, für die erste Aufstiegsfortbildung Meister BAföG zu erhalten, wird ab dem 1. Juli generell pro Berufspraktiker eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Die staatliche Förderung

(openPR) Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) bietet nicht nur für angehende Meister ein umfangreiches Angebot an Lehrgängen, die über die staatliche Bildungsoffensive finanziert werden können

Pfungstadt bei Darmstadt, 23. April 2009 – Die von der Bundesregierung gestartete Qualifizierungsinitiative hat zum Ziel, Weiterbildung für Berufstätige noch attraktiver zu gestalten und damit einen qualifizierten Fachkräftenachwuchs sicher zu stellen. Die eingeführten Leistungsverbesserungen beim Meister-BAföG, die ab dem 1. Juli 2009 in Kraft treten, leisten dazu einen wichtigen Beitrag: War es bisher nur möglich, für die erste Aufstiegsfortbildung Meister BAföG zu erhalten, wird nun generell pro Berufspraktiker eine Aufstiegsfortbildung gefördert. Auf diese Weise erhält zum Beispiel auch derjenige staatliche Unterstützung, der sich ohne Förderung zum Meister qualifizierte, und sich nun über die SGD zum technischen Betriebswirt weiterbilden möchte. Die SGD hält eine Vielzahl an Lehrgängen bereit, die über Meister-BAföG finanziert werden können.



Ohne Alters- und Einkommensbeschränkungen bietet das so genannte Meister-BAföG Berufstätigen die Möglichkeit, Lehrgänge, die der beruflichen Weiterbildung dienen, über BAföG zu finanzieren. Die Geförderten erhalten dabei für die tatsächlich anfallenden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einen Zuschuss von 30,5 Prozent, höchstens jedoch bis derzeit 10.226 Euro. Dieser braucht nicht zurückbezahlt zu werden. Für die restlichen Gebühren erhalten sie ein zinsgünstiges Darlehen. Obwohl es der Begriff
„Meister“-BAföG impliziert, erhalten nicht nur angehende Meister die staatliche Unterstützung. Auch Betriebswirten und Fachwirten steht BAföG zu – sprich jedem, der sich über eine Erstausbildung hinaus weiterqualifizieren möchte und sich dafür auf eine staatliche bzw. öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereitet.

Um noch mehr Berufspraktiker als bisher für Fortbildungen zu gewinnen, hat die Bundesregierung das bestehende Meister-BAföG erheblich ausgeweitet: So wird künftig nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert. Staatliche Unterstützung gibt es auch für all diejenigen, die bereits eine erste Aufstiegsqualifizierung ungefördert abgeschlossen haben und nun noch eine weitere absolvieren möchten. Mit einer zusätzlich eingeführten Leistungskomponente erhalten Lehrgangsteilnehmer bei bestandener Prüfung einen Teilerlass des Darlehens in Höhe von 25 Prozent. Auch eine Existenzgründung im Anschluss an die Fortbildung wird künftig stärker honoriert. Ebenfalls erheblich verbessert wurde die finanzielle Unterstützung für Fortbildungswillige mit Kindern sowie Alleinerziehende.

Staatliche Förderung für viele SGD-Fernlehrgänge

Auch für Fernlehrgänge kann Meister-BAföG beantragt werden. Bedingung ist, dass diese von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und zugelassen sind. Dies trifft auf alle Lehrgänge der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD) zu. Des Weiteren muss die Qualifizierungsmaßnahme auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, die über dem Niveau eines Facharbeiter-, Gesellen- oder Berufsfachschulabschlusses liegt, jedoch die Meisterebene nicht überschreitet. Die SGD bietet ein breites Angebot an förderfähigen Lehrgängen. Diese sind unter anderem:

Staatlich geprüfte/r Techniker (Informations- und Kommunikationstechnik, Maschinenbau oder Mechatronik)

Geprüfte/r Industriemeister/in IHK (Elektrotechnik, Elektrotechnik mit AEVO, Metall, Metall mit AEVO)

Geprüfte/r Fachkaufmann/-frau Marketing IHK

Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK

Geprüfte/r Immobilienfachwirt/in IHK

Geprüfte/r Personalfachkaufmann/-frau IHK

Geprüfte/r Tourismusfachwirt/in IHK

Geprüfte/r Handelsfachwirt/in IHK

Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in (Absatzwirtschaft, Finanzwirtschaft, Logistik, Personalwirtschaft, Wirtschaftsinformatik)

Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/in IHK

Neben Meister-BAföG gibt es für Lehrgangsteilnehmer der SGD zahlreiche weitere Fördermöglichkeiten durch Staat und Arbeitgeber. Auch die SGD bietet Nachlässe wie beispielsweise für Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Schwerbehinderte.

Weitere Informationen: Fragen zum Meister-BAföG und den förderfähigen Lehrgängen sowie zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten und dem gesamten SGD-Lehrgangsangebot beantwortet der SGD-Finanzierungsservice montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 0800-806 11 11 (gebührenfrei) oder per E-Mail E-Mail.

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