Dr. Andreas Fischer, justizpolitischer Sprecher der bayerischen FDP, sprach heute unmittelbar nach der Verkündung von einer „völlig unverständlichen Entscheidung“. Eltern volljähriger Schüler seien nicht mehr erziehungsberechtigt. Sie nach wie vor über schulische Angelegenheiten zu informieren, verletze eindeutig das Grundrecht, dass jeder selbst über den Umgang mit seinen persönlichen Daten bestimmen könne. Es gebe keinen Grund, frühere Erziehungsberechtigte hiervon auszunehmen. Faktisch unterlaufe dies die mit 18 Jahren eintretende Volljährigkeit. „Wieder einmal zeigt sich, dass die unausgewogene Besetzung des Verfassungsgerichtshofs durch die Mehrheitsfraktion in Bayern zu parteipolitisch motivierten Urteilen führt und Verfassungsklagen letztlich sinnlos macht,“ so der niederbayerische Politiker abschließend.
Unter anderem die Jungen Liberalen Bayern hatten gegen den neu eingefügten Art. 88 a des bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes geklagt.