(openPR) Die ersten VIP-Fondsanleger haben bereits Nachzahlungsbescheide von den Finanzämtern vorliegen. Inzwischen werden auch Verlustzuweisungen für Cinerenta rückwirkend nicht mehr anerkannt. Für weitere Medienfonds sind ähnliche Entscheidungen zu befürchten. Nun ist zu prüfen, wer für den Schaden aufkommt. „Die so genannte Kickback-Entscheidung des BGH aus diesem Jahr ist sicherlich ein wirksamer Ansatzpunkt, um Fondsbeteiligungen rückgängig zu machen und Schäden ersetzt zu erkommen“, sagt Rechtsanwalt Klaus Dittke von der Kanzlei DSKP, Dittke, Schweiger, Kehl & Partner in Düsseldorf: „Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, um aus gescheiterten Anlagen wieder herauszukommen. Das gilt nicht nur für Medienfonds.“ Klaus Dittke und die Kanzlei DSKP streitet seit mehr als 20 Jahren für die Rechte benachteiligter Anleger.
Klaus Dittke
Rechtsanwalt im Spezialgebiet Kapitalanlagen
Kanzlei DSKP, Dittke, Schweiger, Kehl & Partner
Rosenstr. 14, 40479 Düsseldorf
Tel. 0211/4998990, www.dskp.de
Düsseldorf, 9. Okt. 2009.












