(openPR) Kassel. Die Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) hält an der geplanten Übernahme der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH fest. Der Aufsichtsrat der GNH hat gestern einer Anpassung des Kauf- und Übertragungsvertrages zugestimmt. Damit verzichten die Vertragspartner auf ihr Rücktrittsrecht vom Vertrag, bis eine abschließende Gerichtsent-scheidung im Kartellverfahren vorliegt – längstens bis Ende 2012. Hintergrund: Das Bun-deskartellamt hatte im Juni die Übernahme der beiden Kliniken der Gesundheitsholding Werra-Meißner in Eschwege und Witzenhausen durch die GNH untersagt. Dagegen hat die GNH Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt. Mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes ist vermutlich frühestens in zwei Jahren zu rechnen.
„Die Beschwerde hätte wenig Sinn gehabt, wenn die beiden Träger der Gesundheitsholding Werra-Meißner – der Werra-Meißner-Kreis und der Zweckverband Kreis- und Stadt-krankenhaus Witzenhausen – von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht hätten“, nannte der Vorstandsvorsitzende der Gesundheit Nordhessen, Dr. Gerhard M. Sontheimer, als einen Grund für die Vertragsanpassung. Der Kreistag des Werra-Meißner-Kreises und der Zweckverband haben der Vertragsänderung vorige Woche bereits zugestimmt.
Das Veto des Bundeskartellamtes gegen die Übernahme der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH hatte bundesweit Beachtung gefunden, weil damit die gesundheitspolitisch gewollte Bildung von regionalen Klinikverbünden deutlich erschwert wird. Städte und Gemeinde versuchten durch Zusammenschlüsse ihrer Kliniken Synergieeffekte zu erreichen und den Erhalt in kommunaler Trägerschaft zu sichern, so Sontheimer. Mit dem Übernahmeverbot werde ein Wachstum zu einer wirtschaftlichen Größe kaum noch mög-lich sein.
Ihre Beschwerde beim Oberlandesgericht begründet die GNH unter anderem mit folgenden Punkten:
? Das Bundeskartellamt hat den räumlich relevanten Markt deutlich zu klein definiert, indem es nur den Werra-Meißner-Kreis zugrunde gelegt. Nur 59 Prozent der statio-när zu behandelnden Patienten aus dem Landkreis werden im Landkreis selbst ver-sorgt, während über 40 Prozent der Patienten die Leistungen von Wettbewerbern in anderen Landkreisen in Anspruch nehmen.
? Die künftige Entwicklung der Patientenströme wird vom Bundeskartellamt nicht ausreichend berücksichtigt. Durch den Strukturwandel im Krankenhausmarkt mit einer zunehmenden Spezialisierung der Kliniken sei davon auszugehen, dass die Patienten künftig verstärkt auch weiter entfernt liegende Kliniken aufsuchen.
? Die Vorschläge der GNH, möglicherweise einzelne Fachbereiche an Mitbewerber zu veräußern, wurden vom Bundeskartellamtes nicht angemessen berücksichtigt.
Parallel zur Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf wird die Gesundheit Nordhes-sen eine Ministererlaubnis beim Bundeswirtschaftsministerium beantragen.


