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Fatales Signal für kommunale Klinikverbünde

19.06.200918:00 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Kassel. Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom gestrigen Donnerstag den Erwerb der Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH durch die Gesundheit Nordhessen Holding AG (GNH) untersagt. Der Vorstandsvorsitzende der GNH, Dr. Gerhard M. Sontheimer, äußerte in einer ersten Stellungnahme sein Unverständnis über den Beschluss der Behörde, welcher die gesundheitspolitisch gewollte Bildung leistungsstarker Klinikverbünde drastisch erschwere. Dies sei zudem ein fatales Signal für alle Städte und Landkreise, die sich trotz der extrem schwierigen Bedingungen im Gesundheitswesen bemühten, ihre Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft zu halten und sie deshalb zu Verbünden zusammenschlössen.



Die GNH hatte Ende 2008 den Kaufvertrag für die Gesundheitsholding Werra-Meißner GmbH mit ihren beiden Krankenhäusern in Eschwege und Witzenhausen unterzeichnet und das Vorhaben beim Bundeskartellamt angemeldet, das nun die Untersagung mitteilte. Nach Auffassung des Kartellamtes würde die Übernahme durch die GNH die im Werra-Meißner-Kreis bereits bestehende marktbeherrschende Stellung der Gesundheitsholding Werra-Meißner verstärken.

Er habe kein Verständnis dafür, so der GNH-Vorstandsvorsitzende, dass bei der Beurteilung durch das Kartellamt nur der Werra-Meißner-Kreis als räumlich relevanter Markt zugrunde gelegt werde. Der Eigenversorgungsanteil betrage nur 59 Prozent, das heißt 59 Prozent der stationär zu behandelnden Patienten aus dem Landkreis werden im Landkreis selbst versorgt, während über 40 Prozent die Leistungen von Wettbewerbern in anderen Landkreisen in Anspruch nehmen, davon 12 Prozent in Göttingen und 7 Prozent im Klinikum Kassel. „Das sehen wir nicht als räumlich abgegrenzten Markt, vielmehr müsste der Bereich um das Gebiet Kassel und eventuell sogar Göttingen erweitert werden“, so Sontheimer.

Darüber hinaus habe die Gesundheit Nordhessen mehrere Vorschläge unterbreitet, damit es nicht zu einem Anstieg der Marktanteile im Werra-Meißner-Kreis komme. Als Beispiel nannte Sontheimer eine mögliche Veräußerung verschiedener Fachbereiche an Mitbewerber. „Selbst diese weitreichenden Zugeständnisse konnten an der Meinung des Bundeskartellamtes nichts ändern“, so Sontheimer. „Da entsteht schon das Gefühl, dass die Begründung dem gewünschten Ergebnis folgt.“ In letzter Konsequenz stelle sich die Frage, ob überhaupt ein Bewerber die Gesundheitsholding Werra-Meißner übernehmen dürfe. Auch beispielsweise einer Rhön-Klinikum AG, gegen die sich die GNH in der letzten Bewerbungsrunde durchsetzen konnte, müsste mit dieser Argumentation ein Zusammenschluss untersagt werden, da auch Patienten aus dem Werra-Meißner-Kreis in den zur Rhön-Klinikum AG gehörenden Universitätskliniken Marburg und Gießen versorgt würden.

Der Beschluss des Bundeskartellamtes dürfte auch für andere kommunale Krankenhausverbünde von Interesse sein. Denn damit wird nach den Worten Sontheimers die gesundheitspolitisch gewünschte Bildung von Klinikverbünden in kommunaler Trägerschaft konterkariert. Ein Wachstum zu einer wirtschaftlichen Größe werde damit erheblich erschwert, wenn nicht sogar verhindert. „Dabei ist es erklärtes Ziel der Politik, die Trägervielfalt im Krankenhaus zu erhalten.“

Auch Personalvorstand Birgit Dilchert, die zur Zeit der GNH-Gründung dem Aufsichtsrat angehörte, zeigte sich enttäuscht von dem Beschluss. „Wir haben die Gesundheit Nordhessen ja gerade wegen der Verbundenheit mit der strukturschwachen Region gegründet. Erklärtes Ziel war es, einen kommunalen Verbund zu schaffen, der auch in der Fläche eine hochwertige Gesundheitsversorgung aus einer Hand sicherstellt – als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.“ Dies beinhalte ausdrücklich auch sichere und tarifgebundene Arbeitsplätze in der Region. „Der Beschluss greift damit unser gesamtes Konzept an, das Bundeskartellamt stellt sich gegen die Beschlüsse der politisch Verantwortlichen vor Ort.“

Eigentlich müssen nur Verkäufe und Fusionen von Unternehmen ab einem Jahresumsatz von 500 Mio Euro beim Bundeskartellamt angemeldet werden. Dabei wird gemäß dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) allerdings auch der Umsatz von verbundenen Unternehmen berücksichtigt – bei der GNH also der Umsatz der gesamten Stadt Kassel, so dass der Schwellenwert von 500 Mio. Euro überschritten wird. Sontheimer abschließend: „Unsere vermeintlich marktbeherrschende Stellung im Gesundheitswesen wird also unter anderem durch die Umsätze der Kasseler Stadtreiniger und der Städtischen Werke begründet.“

Die Gesundheit Nordhessen wird nun zunächst die Begründung des Bundeskartellamts-Beschlusses analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

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