openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Selbstständige: Bis 30. September Anspruch auf Krankengeld sichern

30.09.200908:31 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Geht die „Wahlerklärung“ nicht pünktlich ein, gibt es zunächst auch kein Geld

Selbständige haben seit August 2009 wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Wenn sie statt des ermäßigten Beitrags den normalen Krankenkassen-Beitrag zahlen, erhalten sie nach der sechsten Krankheitswoche Krankengeld. Damit wurde eine im Januar 2009 eingeführte Regelung wieder zurückgenommen. Selbständige müssen jetzt aber selbst aktiv werden, um sich diesen Anspruch lückenlos zu sichern. Darauf weist das Internetportal www.krankenkassen.de hin.

Selbstständige und Freiberufler sollten deshalb bis zum 30. September 2009 eine „Wahlerklärung“ für Krankengeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Darin bitten sie Ihre Krankenkasse, sie im Normaltarif zu versichern. Geht die „Wahlerklärung“ erst nach dem 30. September ein, gilt zunächst eine Wartezeit. In dieser müssen die Versicherten Beiträge zahlen, haben aber noch keinen Anspruch auf Krankengeld.

Hat er die Wahlerklärung zum gesetzlichen Krankengeldanspruch rechtzeitig abgegeben, erhält ein Selbstständiger ab dem 43. Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Dieses beträgt 70 Prozent vom üblichen Bruttoeinkommen, höchstens aber 85,75 Euro am Tag. Statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,3 Prozent wird dafür der normale Beitragssatz von 14,9 Prozent fällig.

Weitere Informationen: http://www.krankenkassen.de

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 355050
 145

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Selbstständige: Bis 30. September Anspruch auf Krankengeld sichern“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Das könnte Sie auch interessieren:

Gute Nachrichten für freiwillig versicherte Handwerker - Krankengeld durch Wahltarife abgesichert
Gute Nachrichten für freiwillig versicherte Handwerker - Krankengeld durch Wahltarife abgesichert
… der Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen. Außerdem entfällt der Anspruch auf Krankengeld per Gesetz für besondere Personengruppen – wie zum Beispiel für Selbstständige, die freiwillig versichert sind. „Dabei müssen sich gerade Inhaber von Handwerksbetrieben bei längerer Krankheit auf ein regelmäßiges Einkommen verlassen können“, weiß Sylvia …
Spartipps für junge Selbstständige. Tarifvergleich lohnt sich
Spartipps für junge Selbstständige. Tarifvergleich lohnt sich
… für einen Online-Vertragsabschluss. Die Krankenversicherung zu wechseln, gestaltet sich da schon ein wenig schwieriger. Doch es gibt auch hier großes Einsparpotenzial. Für junge Selbstständige lohnt sich beispielsweise der Vergleich von Tarifen und ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Denn in der gesetzlichen wird bei Jungunternehmern pauschal …
Bild: Gesetzliche Krankenversicherung - Selbständige sollten Absicherung prüfenBild: Gesetzliche Krankenversicherung - Selbständige sollten Absicherung prüfen
Gesetzliche Krankenversicherung - Selbständige sollten Absicherung prüfen
… 2008 - Eine bisher wenig bekannte Änderung des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) kann unangenehme Folgen für selbständige Unternehmer haben. Betroffen sind hauptberuflich Selbstständige, die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Für diesen Personenkreis entfällt ab 1. Januar 2009 ausdrücklich der Anspruch auf Krankengeld. …
Bundestag schließt Versorgungslücke - Krankengeldanspruch für Selbstständige ab dem 1. August 2009
Bundestag schließt Versorgungslücke - Krankengeldanspruch für Selbstständige ab dem 1. August 2009
Gesetzlich versicherte Selbstständige haben vom 1. August 2009 an wieder Anspruch auf Krankengeld. Das hat der Bundestag in einer entsprechenen Gesetzesänderung ( § 44 Abs. 2 SGB V ) am 18. Juni beschlossen. Freiwillig versicherte Selbstständige sind damit vom Krankengeldanspruch her Arbeitnehmern und Angestellten wieder gleichgestellt und haben ab …
Bild: Selbstständige verlieren 2009 Anspruch auf KrankengeldBild: Selbstständige verlieren 2009 Anspruch auf Krankengeld
Selbstständige verlieren 2009 Anspruch auf Krankengeld
… gesetzlich entfallen. Darauf weist das Internetportal "krankenkassen-direkt.de" hin. Hintergrund ist eine ab Januar 2009 geltende Neuregelung des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG), wonach Selbstständige das Krankengeld bei gesetzlichen Krankenkassen nur noch über einen Wahltarif versichern können. "Wer hierbei nicht selbst aktiv wird, verliert …
Einkommenssicherung im Krankheitsfall
Einkommenssicherung im Krankheitsfall
Längere Krankheiten oder ein Unfall können für jeden Arbeitnehmer eine große Einkommenseinbuße, bei Selbstständigen gar einen sofortiger Verdienstausfall und den damit verbundenen Ruin bedeuten. Arbeitnehmer haben nach Eintritt einer Krankheit in der Regel sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach diesen sechs Wochen erhalten gesetzlich Versicherte …
Gesundheitsreform - Freiwillig versicherte Selbstständige verlieren Krankengeld-Anspruch
Gesundheitsreform - Freiwillig versicherte Selbstständige verlieren Krankengeld-Anspruch
… heißt es: „Keinen Anspruch auf Krankengeld haben (...) hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige (...)." Anders formuliert: Mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2009 verlieren Selbstständige ihren Anspruch auf Krankengeld, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. "Hier offenbart sich eine weitere Tücke der Gesundheitsreform", so Manuela Kiechle, …
Bild: Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige – bis 30 September handelnBild: Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige – bis 30 September handeln
Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige – bis 30 September handeln
Für Selbstständige ist die Absicherung im Krankheitsfall über ein Tagegeld absolut notwendig. Für große Empörung sorgte daher die Debatte der Bundesregierung um Herausgliederung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige, die in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Seit Januar 2009 wurde für Selbstständige das gesetzliche Krankengeld …
Krankentagegeldversicherung – wie wichtig ist sie?
Krankentagegeldversicherung – wie wichtig ist sie?
… Geld. Wer krank ist kann nicht arbeiten, wer nicht arbeitet verdient kein Geld. Vor allem betroffen von den finanziellen Folgen einer schweren Krankheit sind Selbstständige, die im Gegensatz zu Angestellten und Arbeitern keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. bei längerer Dauer der Krankheit, auf die gesetzliche Krankengeldzahlung der Krankenkassen …
Bild: Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG bietet beim Krankentagegeld neuen Tarifrechner anBild: Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG bietet beim Krankentagegeld neuen Tarifrechner an
Honoro Finanz- und Versicherungsmakler UG bietet beim Krankentagegeld neuen Tarifrechner an
… bei einer ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit von mehr als 43 Tagen erhalten Arbeitnehmer nur noch ein Krankengeld von 70 % des Nettoeinkommens. Freiberufler und Selbstständige sind besonders betroffen, denn sie können bei einer Erkrankung zunächst gar kein Einkommen erwirtschaften und erhalten je nach Krankenversicherung in der Regel ebenfalls …
Sie lesen gerade: Selbstständige: Bis 30. September Anspruch auf Krankengeld sichern