(openPR) Berlin, 24. September 2009. Der Kommunale Arbeitgeberverband Berlin (KAV Berlin) begrüßt den Vorstoß des Senats, öffentliche Aufträge nur noch an solche Unternehmen zu vergeben, die einen Mindestlohn von 7,50 Euro garantieren und soziale und ökologische Standards einhalten. Mit dem neuen Vergabegesetz schafft der Senat bessere Wettbewerbsbedingungen für kommunale Unternehmen, die Tariflöhne an ihre Mitarbeiter zahlen.
Gerade in Branchen wie der Altenpflege sind öffentliche Einrichtungen oft benachteiligt. Billig-Altenheime sind auf dem Vormarsch, die Mitarbeiter erhalten immer geringere Entlohnungen. Kommunale Pflegeeinrichtungen spüren den harten Wettbewerb und können und wollen beim Lohndumping nicht mithalten. Deshalb fordert der KAV Berlin schon lange eine Wettbewerbsordnung in diesem Bereich, die es den Einrichtungen ermöglicht, Tariflöhne zu zahlen. Er setzt sich intensiv für die Einführung einer ortsüblichen Vergütung im Pflegebereich in Berlin ein.
„Das Vergabegesetz mit seiner Mindestlohnregelung ist hier ein erster Schritt in die richtige Richtung, löst aber noch nicht alle Wettbewerbsprobleme“, unterstreicht die KAV-Geschäftsführerin Claudia Pfeiffer.





