(openPR) München – Tierfilme wie „101 Dalmatiner“ oder „Findet Nemo“ lösen insbesondere bei Kindern den Wunsch nach einem tierischen Begleiter aus. Doch darf der Gefährte überhaupt in die Mietwohnung einziehen? Ist eine Genehmigung nötig? Der VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) empfiehlt, sich vor dem Kauf eines Haustiers zu informieren und, falls nötig und möglich, den neuen Mitbewohner vom Vermieter genehmigen zu lassen.
Es gibt kein Gesetz, das Tiere in Mietwohnungen erlaubt oder verbietet. Entscheidend ist, was im Mietvertrag steht.
Die Klausel „Das Halten von Haustieren ist generell untersagt“, ist unwirksam (BGH VIII ZR 10/92). Für Kleintiere wie Goldhamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Schildkröten und Zierfische benötigen Mieter keine Genehmigung. Ausnahmen sind Frettchen, da sie erheblichen Gestank verursachen. Gleiches gilt für Papageien. Ihre lautstarken Schreie können Nachbarn belästigen.
Für Hunde und Katzen benötigen Mieter das Okay vom Vermieter. Vierbeinige Helfer, auf die ihre Besitzer angewiesen sind (z.B. Blindenhunde), sind dagegen immer erlaubt.
Vermieter können tierische Gefährten ablehnen, die andere Bewohner gefährden wie Kampfhunde (LG Nürnberg-Fürth 7 S 3264/90), giftige Schlangen oder Spinnen. Leiden Nachbarn unter Krankheiten, die durch Tiere hervorgerufen oder verschlimmert werden, dürfen Vermieter die haarigen oder gefiederten Begleiter ebenfalls verbieten.













