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Kinderwagen darf im Hausflur stehen – doch wer zahlt, wenn er dort gestohlen wird?

(openPR) Für einen Kinderwagen bezahlen Eltern heute schnell einige hundert Euro. Mieter dürfen ihn im Treppenhaus abstellen, wenn er dort keinen Fluchtweg oder Zugang zum Briefkasten versperrt. Das bestätigte das Amtsgericht Aachen (AZ 84 C 512/07). Doch wer zahlt, wenn der Kinderwagen dort gestohlen wird? In der Hausratversicherung sind Kinderwägen grundsätzlich nur innerhalb der Wohnung gegen Einbruchdiebstahl versichert. Gute Angebote leisten bereits bei einfachem Diebstahl in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Dann wird der Kinderwagen auch ersetzt, wenn der Dieb zum Beispiel durch eine offene Eingangstür in das Treppenhaus gelangen konnte. Die uniVersa Versicherung zahlt in solchen Fällen, wie auch bei Gehhilfen und Rollstühlen, bis zu 1.500 Euro und empfiehlt Verbrauchern, sich bei ihrer Versicherung zu informieren, ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht.

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