openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt

(openPR) BGH schafft Rechtssicherheit bei Gemeinschaftsflächen

Berlin, 12. Januar 2007. Wer als Mieter eine Wohnung anmietet, hat nicht nur ein Recht, die Mieträume selbst zu nutzen. Er hat auch das Recht, die Gemeinschaftsflächen des Hauses mitzubenutzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH V ZR 46/06).

„Mit dieser Entscheidung schafft der BGH Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für hunderttausende von Haushalten“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) in einer ersten Stellungnahme. „Besonders für Familien mit kleinen Kindern oder auch für behinderte Mieter bringt die Entscheidung Vorteile.“

Diese Rechte haben Mieter im Regelfall bei Gemeinschaftsflächen laut Bundesgerichtshof:
- Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt.
- Der Vermieter darf auch unter Berufung auf sein Eigentum Besuchern oder Verwandten des Mieters das Betreten des Hauses nicht verbieten.
- Sendungen, die nicht in den Briefkasten passen, kann der Mieter dadurch entgegennehmen, dass die Sendungen im Hausflur abgelegt werden. Das gilt auch für Sendungen, die nicht individuell adressiert und für mehrere oder alle Mieter eines Hauses bestimmt sind. Voraussetzung ist, dass von der Ablage im Hausflur keine Belästigungen, wie Vermüllung, und keine Gefährdungen ausgehen.
- Die übliche Benutzung von Gemeinschaftsflächen bedeutet auch, dass Kinder im Hof spielen dürfen.
- Das Mieterrecht deckt alle mit dem Wohnen und der Benutzung von Geschäftsräumen typischerweise verbundenen Umstände ab, wie zum Beispiel die Belieferung mit einer Tageszeitung.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 115237
 3834

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Deutscher Mieterbund

Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
Farbwahlklausel unwirksam - BGH bestätigt Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen
(dmb) „Richtig, konsequent und so auch zu erwarten“, kommentierte Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu einer Schönheitsreparatur- bzw. Farbwahlklausel (BGH VIII ZR 50/09). Der Bundesgerichtshof entschied, dass nachfolgende Klausel in einem Berliner Mietvertrag unwirksam ist: „Bei der Ausführung von Schönheitsreparaturen sind die Türblätter, Türrahmen, Fensterflügel und Fensterrahmen ... nur weiß zu lackieren ...“ Die Richter bestätigten, dass Mietvertragsklauseln, d…
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
CSU gibt FDP-Forderungen nach - Mietrechtsänderungen im Bundestag gefordert
(dmb) „Wir sind enttäuscht, dass die CSU plötzlich Reformbedarf im Mietrecht sieht und das Mietminderungsrecht bei energetischen Sanierungen in Frage stellt. Damit gibt die CSU erstmals FDP-Forderungen nach Verschlechterungen des Mietrechts zu Lasten der Mieter nach und droht vor dem liberalen Koalitionspartner einzuknicken“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, eine Erklärung des innen- und rechtspolitischen Sprechers der CSU-Landesgruppe, Stephan Mayer, anlässlich der Beratungen zum Bundeshaushalt …

Das könnte Sie auch interessieren:

Kinderwagen darf im Hausflur stehen – doch wer zahlt, wenn er dort gestohlen wird?
Kinderwagen darf im Hausflur stehen – doch wer zahlt, wenn er dort gestohlen wird?
Für einen Kinderwagen bezahlen Eltern heute schnell einige hundert Euro. Mieter dürfen ihn im Treppenhaus abstellen, wenn er dort keinen Fluchtweg oder Zugang zum Briefkasten versperrt. Das bestätigte das Amtsgericht Aachen (AZ 84 C 512/07). Doch wer zahlt, wenn der Kinderwagen dort gestohlen wird? In der Hausratversicherung sind Kinderwägen grundsätzlich …
Aktuelle Studie: Jeden vierten Deutschen stören Nachbarn mit nervigen Haustieren
Aktuelle Studie: Jeden vierten Deutschen stören Nachbarn mit nervigen Haustieren
… in einer hellhörigen Wohnung: 19 Prozent • Optische Beeinträchtigung (z. B. hässliche Garten- / Balkondekoration): 11 Prozent • Lärmende oder spielende Kinder: 11 Prozent • Im Hausflur abgestellter Kinderwagen / Rollstuhl: 8 Prozent Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.de finden Sie in unserem Pressebereich unter http://presse.immowelt.de.
Aktuelle Studie: Jeden vierten Österreicher stören Nachbarn mit nervigen Haustieren
Aktuelle Studie: Jeden vierten Österreicher stören Nachbarn mit nervigen Haustieren
… Ihre Wohnung zieht: 22 Prozent • Nachtaktiver Nachbar in einer hellhörigen Wohnung: 18 Prozent • Lärmende oder spielende Kinder: 15 Prozent • Im Hausflur abgestellter Kinderwagen / Rollstuhl: 9 Prozent • Optische Beeinträchtigung (z. B. hässliche Garten- / Balkondekoration): 8 Prozent Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.at finden Sie in …
Ärger im Treppenhaus: Jeder Zehnte regt sich über Uringeruch im Hausflur auf
Ärger im Treppenhaus: Jeder Zehnte regt sich über Uringeruch im Hausflur auf
… das Treppenhaus „bewachen“ oder fremde Personen, die sich dort aufhalten, obwohl sie nicht im Haus wohnen (jeweils 34 Prozent) 6. Sperrige Gegenstände, z.B. Kinderwagen, Tretroller, Fahrräder usw. (32 Prozent) 7. Kinder, die dort herumbrüllen (28 Prozent) 8. Schuhe (22 Prozent) 9. Dekorationsgegenstände, die Ihren Geschmack nicht treffen (14 Prozent) 10. …
Aktuelle Studie: Jeden vierten Schweizer stören rauchende Nachbarn
Aktuelle Studie: Jeden vierten Schweizer stören rauchende Nachbarn
… einer hellhörigen Wohnung: 19 Prozent • Lärmende oder spielende Kinder: 14 Prozent • Optische Beeinträchtigung (z. B. hässliche Garten- / Balkondekoration): 10 Prozent • Im Hausflur abgestellter Kinderwagen / Rollstuhl: 7 Prozent Diese und andere Pressemitteilungen von immowelt.ch finden Sie in unserem Pressebereich unter http://presse.immowelt.ch.
Kinderwagen richtig versichern: Einfacher Diebstahl häufig nicht gedeckt
Kinderwagen richtig versichern: Einfacher Diebstahl häufig nicht gedeckt
Wenn es um den Nachwuchs geht, wollen Eltern und Großeltern oft nur das Beste für das Baby. Für einen komfortablen und sicheren Kinderwagen können da schon einmal 1.000 Euro und mehr ausgegeben werden. Doch wer zahlt, wenn der Kinderwagen im Hausflur abgestellt war und gestohlen wurde? Die Hausratversicherung leistet in der Regel nur bei Einbruchdiebstahl …
Bild: Wenn Nachbarn sich nicht riechen können: Ärger im Treppenhaus
Wenn Nachbarn sich nicht riechen können: Ärger im Treppenhaus
… im Treppenhaus auf die Nerven. Das ergab eine repräsentative Studie von immowelt.de, einem der führenden Immobilienportale. Jeder Dritte ärgert sich, wenn Nachbarn den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen. Nürnberg, 02. Mai 2013. Knoblauchgarnelen, Sauerkraut oder Raclette – Wer seine Nachbarn ärgern will, sollte geruchsintensiv kochen. Bei der repräsentativen …
Bild: MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Die Freiheiten des Vermieters bei der HausordnungBild: MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Die Freiheiten des Vermieters bei der Hausordnung
MCM Investor Management AG aus Magdeburg: Die Freiheiten des Vermieters bei der Hausordnung
… Aufgaben auch extra im Mietvertrag verankert sein. Schließlich gibt es auch Dinge, die die Hausordnung nicht verbieten darf: So dürfen Familien in jedem Fall einen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen oder ältere Menschen ihren Rollstuhl, „dies vor allem dann, wenn der Vermieter keine andere Alternative bietet“, so die Immobilienexperten der MCM Investor …
Bild: Sicherheit beginnt vor der eigenen Tür: Warum ein freier Flur Leben rettet
Sicherheit beginnt vor der eigenen Tür: Warum ein freier Flur Leben rettet
… Brandschutz wissen sollten.06. April 2026 - In vielen Mehrfamilienhäusern gehört es zum gewohnten Bild: Vor den Wohnungstüren reihen sich Schuhgalerien aneinander, Kinderwagen parken neben ausladenden Pflanzentöpfen und gelegentlich schmücken sogar Kunstskulpturen den gemeinschaftlichen Flur. Was für den Einzelnen wie eine praktische Erweiterung des …
Bild: Bauen mit KindernBild: Bauen mit Kindern
Bauen mit Kindern
… an vermeiden Bauherren, die bei der Planung kritische Stellen in Küche, Bad und beim Hauseingang vermeiden, sparen sich später teure Umbauten. Und was heute für einen Kinderwagen hinderlich ist, kann später auch mit Krücken oder einem Rollstuhl beschwerlich sein. Kluge Planer vermeiden daher Schwellen und Treppenstufen unmittelbar an der Haustür sowie …
Sie lesen gerade: Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt