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Sächsischer Rechnungshof gab Empfehlung

09.09.200908:33 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) In der Vergangenheit gab es bei der erfolgsorientierten Honorierung von Beratungsdienstleistungen für Kommunen immer wieder unterschiedliche Auffassungen.

Viele Rechnungsämter sahen diese Form als bedenklich an. Einerseits ist das Risiko für die Verwaltungen gering, da meist garantiert ist, dass bei Nichterreichung des angestrebten Ergebnisses kein Honorar zu zahlen ist. Andererseits ist aber im Voraus nicht zu kalkulieren, welches Honorar von der Verwaltung tatsächlich gezahlt werden muss.

Diese zwei Seiten der Medaille nahm das Unternehmen bebra -Gesellschaft für Verwaltungsentwicklung mbH zum Anlass und ließ die erfolgsabhängige Honorarform vom Sächsischen Rechnungshof überprüfen.

Der Rechnungshof sieht das erfolgsabhängige Honorar als geeignet, die kommunalen Interessen umzusetzen. Allerdings betrachtet er sie ohne Festlegung einer Obergrenze der Vergütung als bedenklich an.

Deshalb entschloss sich bebra sofort, eine Obergrenze für das erfolgsorientierte Honorar bei Beratungsdienstleistungen zum Vertragsbestandteil zu machen.

Die Vorteile für die kommunalen Auftraggeber ist klar:

1. Nur wer wirklich hervorragende Beratungsdienstleistungen anbietet, kann das Wagnis der erfolgsabhängigen Vergütung eingehen.
2. Das Risiko liegt für den Fall des Misserfolges bei dem Beratungsunternehmen.
3. Die vordefinierte Obergrenze legt auch im Fall von sehr großen Erfolgen das maximale Honorar als Leistungsvergütung fest.



Leider kann die erfolgsabhängige Honorierung nicht jeder Verwaltung angeboten werden. Wenn Sie wissen wollen, welche Einsparungen und welche Honorarform die Ausschreibung der Reinigungsleistungen Ihrer Kommune möglich sind, dann kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner von bebra in ihrer Region.

Olaf Lahn
Marketingleiter West

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