Am 1.10.2004 wird der Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Madrider Protokoll wirksam. Inhaber und Anmelder von Gemeinschaftsmarken können dann eine Ausdehnung ihres Markenschutzes auf das Gebiet anderer Vertragsparteien des Madrider Protokolls beantragen. Das Madrider Protokoll umfasst derzeit 64 Staaten Mitgliedsstaaten. Umgekehrt können Anmelder einer IR-Marke einen Schutzbereich für die europäische Gemeinschaft beantragen. Für bereits existierende internationale Registrierungen kann eine nachträgliche Schutzausdehnung auf die Europäische Gemeinschaft erlangt werden. Unternehmen bietet sich damit die Möglichkeit, die Vorteile beider Markensysteme zu kombinieren und ein erfolgreiches Markenmanagement weiter auszubauen. Der Markenwert kann hierdurch gesteigert, Kosten sowie Verwaltungsaufwand können gesenkt werden.