(openPR) Marken- und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sind wesentliche Vermögensbestandteile eines jeden Unternehmens, da diese den Wiedererkennungswert für Kunden bilden. Für den Schutz solcher Rechte bieten sich mehrere Möglichkeiten.
Nationalen Markenschutz für eine Bezeichnung mit Schutzbereich in Deutschland erlangt man z. B. durch Anmeldung und Eintragung einer gewünschten Bezeichnung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Schutzmöglichkeiten für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bietet die Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt in Alicante. Daneben gibt es die IR-Marken, mit welchen als internationale Registrierungen (IR-Marken) bei der World Intellectual Property (WIPO) ein Markenschutz für derzeit 72 Mitgliedstaaten erlangt werden kann.
Einen Unternehmenskennzeichenschutz erlangt man, indem man im geschäftlichen Verkehr ein Zeichen als Name, Firma oder als sonstige Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt.
Für Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken bietet sich der Werktitel an. Werktitelschutz erlangt man durch Veröffentlichung im Titelschutzanzeiger.
Bei der Anmeldung einer Marke oder Auswahl eines Unternehmenskennzeichens ist besondere Sorgfalt und Erfahrung gefordert. Generell ist zu empfehlen, vor Anmeldung einer Marke oder Benutzungsaufnahme eines Unternehmensnamens immer eine Recherche innerhalb des betroffenen Markenbestandes und gegebenenfalls des betroffenen Handelsregisters vorzunehmen. Zudem ist stets zu prüfen, ob die gewünschte Bezeichnung überhaupt schutzfähig ist.