Zum 1. Mai 2004 treten zehn neue Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei) der Europäischen Union bei. Der Markenschutz aller Gemeinschaftsmarken, die vor dem Beitrittstermin angemeldet oder eingetragen worden sind, erstreckt sich automatisch auf das Gebiet der zehn neuen Mitgliedstaaten.
Diese Schutzerweiterung geschieht automatisch ohne weiteres Zutun des Markeninhabers. Zusätzliche Gebühren sind hierfür nicht zu zahlen. In bestimmten Fällen besteht die Mög…
Marken- und geschäftliche Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) sind wesentliche Vermögensbestandteile eines jeden Unternehmens, da diese den Wiedererkennungswert für Kunden bilden. Für den Schutz solcher Rechte bieten sich mehrere Möglichkeiten.
Nationalen Markenschutz für eine Bezeichnung mit Schutzbereich in Deutschland erlangt man z. B. durch Anmeldung und Eintragung einer gewünschten Bezeichnung beim Deutschen Patent- und Markenamt. Schutzmöglichkeiten für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft bietet die Gemeinschaf…
01.01.2004
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