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Änderungen in der StVO zum 1. September 2009

01.09.200911:42 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Die bundesweit radverkehrspolitisch engagierte Initiative Cycleride (IC) weist auf wichtige Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) hin, die zum 1. September in Kraft treten.

Die wichtigste Änderung betrifft die Anordnung der Benutzungspflicht bei linkseitigen Radwegen. Diese Möglichkeit wurde 1997 trotz der evidenten Gefahren des "Geisterradelns" in die StVO eingeführt. Sie wird zwar bedauerlicherweise nicht wieder vollständig abgeschafft, aber wenigstens noch deutlicher als bisher auf seltene Ausnahmen beschränkt. Linkseitige Radwege können nun durch das Zeichen "Radfahrer frei" freigegeben werden. Diese Radwege müssen aber nicht benutzt werden. Damit fallen für die Straßenverkehrsbehörden auch Zwänge weg, eine Benutzungspflicht aus rein formalen Gründen anzuordnen.


Dies ist deswegen von großer Bedeutung, weil das Befahren linksseitiger Radwege eine der Hauptursachen für Fahrradunfälle ist. Oft sei Radlern gar nicht bewusst, wann das Linksfahren verboten, erlaubt oder vorgeschrieben ist. Die IC hofft auf eine zügige Umsetzung des neuen Rechts durch die Kommunen, weil damit viele schwere Unfälle vermieden werden können.

Rechtssicherheit gibt es nun endlich bei der Frage, welche Ampel für Radfahrer gilt: Ab September sind für Radler auf der Fahrbahn die Fahrbahnampeln maßgeblich. Bisher musste teilweise trotzdem die Rad- oder sogar Fußwegampel beachtet werden. Auch hierdurch wird die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs deutlich verbessert, denn Radfahrer müssen nun nicht mehr scheinbare Rotverstöße begehen oder im fließenden Verkehr anhalten, um den Vorgaben der StVO zu genügen.

Weitere Änderungen betreffen beispielsweise die Anlage von Radfahr- und Schutzstreifen sowie Regelungen an Einbahnstraßen und Sackgassen. Die Kernforderung der Initiative Cycleride - die komplette Streichung der Radwegebenutzungspflicht - wurde indes nicht aufgenommen, obwohl sie praxisfremd und gefährlich ist. Gute Wege benötigen keine Benutzungspflicht! Die Initiative Cycleride fordert daher die völlige Beseitigung der Radwegebenutzungspflicht aus der StVO. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer muss Priorität haben.

Schon 1997 wurde die allgemeine Radwegebenutzungspflicht in der StVO abgeschafft. Der Gesetzgeber gestand den Behörden allerdings eng begrenzte Ausnahmen zu, in denen sie die Benutzung von Radwegen weiter zwingend vorschreiben konnten. Diese Ausnahmeregelung wurde nach Meinung der IC von den Kommunen jedoch derart überstrapaziert, dass aus der gesetzlichen Ausnahme die Regel geworden ist. Radfahrer müssen sich seither gegen unzählige falsch beschilderte Radwege bei übergeordneten Behörden und vor Gericht wehren - die Kosten trägt der Steuerzahler bzw. der Kläger selbst. Nicht zuletzt diese Erfahrungen veranlassten die Initiative vor zwei Jahren, eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, die die Umwandlung der Radwegebenutzungspflicht in ein Benutzungsrecht fordert. Damit sprach die IC offenbar vielen Verkehrsteilnehmern aus dem Herzen, denn die Petition wurde bundesweit von fast 17.000 Personen mitgezeichnet, der Bundestag berät noch immer darüber.

Besonders erschreckend ist es für die IC, dass immer wieder die Schulwegsicherung ins Feld geführt wird, wenn Kommunen an der Benutzungspflicht für riskante Radwege festhalten. Dabei seien gerade Kinder mit den vielfältigen Gefahren auf Radwegen überfordert. Die Redewendung "aus den Augen aus dem Sinn" trifft die Problematik hervorragend. Radwege vermitteln ein falsches Gefühl von Sicherheit, denn Autofahrer nehmen die dortigen Radfahrer nicht wahr. An der nächsten Kreuzung oder Einfahrt kommt es dann beim Abbiegen all zu oft zum Unfall, wie zahlreiche Untersuchungen zeigen. Zudem hat die Bundesanstalt für Straßenwesen erst kürzlich belegt, dass die Benutzungspflicht von Radwegen, die Unfallgefahr nicht senkt.

Vor allem in ländlichen Gegenden werde häufig allein deswegen an den blauen Radwegschildern festgehalten, um den Gemeinden Bau- und Unterhaltungskosten für die Bürgersteige zu ersparen. Dies hatte vor drei Jahren sogar den Bundesrechnungshof auf den Plan gerufen und auch die IC teilt dessen Kritik. "Es kann nicht sein, dass die Kostenverteilung beim Straßenbau über das Aufstellen von Schildern und damit über die Verkehrssicherheit entscheidet", kritisiert Ralf Epple, Leiter der IC. Falscher Anreiz zur Benutzungspflicht könne nur durch Änderung bei Förderrichtlinien und Straßenbaulast - oder durch Streichung der Benutzungspflicht aus der StVO beseitigt werden.

Ob die Novelle zum 1. September tatsächlich Verbesserungen für den Radverkehr bringt oder nur noch mehr Bürokratie, wird vor allem die Umsetzung vor Ort zeigen. Die Initiative Cycleride wird die Entwicklung weiterhin kritisch begleiten. Notwendig sei auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit von Bund, Ländern und Kommunen, die den Ausnahmecharakter der Radwegebenutzungspflicht hervorhebt und darauf hinweist, dass der Radverkehr in der Regel auf die Fahrbahn gehört.

Mit freundlichen Grüßen
Ralf Epple
Gesamtleitung Initiative Cycleride

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