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Mindeststandards für Solarien gefordert

25.08.200913:12 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Gesetz soll Hautkrebserkrankungen verringern

Berlin (sts) – Wer vor dem 30. Lebensjahr regelmäßig Solarien nutzt, steigert sein Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, um bis zu 75 Prozent. Um dieser Entwicklung vorzubeugen, ist seit dem 4. August 2009 ein Gesetz zum Schutz vor UV-Strahlung rechtskräftig. Es verbietet Minderjährigen die Nutzung von Solarien in Sonnenstudios oder anderen öffentlich zugänglichen Räumen und regelt das Vorgehen bei Zuwiderhandlung. Derzeit erarbeitet das Bundesumweltministerium eine ergänzende Verordnung, die notwendige Qualitätsstandards und Sicherheitskriterien für die Solariennutzung durch Erwachsene benennt. „Um diejenigen zu schützen, die sich nicht von einem Solarienbesuch abhalten lassen, müssen Mindeststandards in die Verordnung aufgenommen werden, die von internationalen Experten erarbeitet wurden“, sagte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe, heute, am 25. August 2009, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention (ADP) und die Strahlenschutzkommission (SSK) unterstützen diese Forderung nachdrücklich.



Die deutsche Bevölkerung ist Europameister bei der künstlichen Besonnung: Mehr als elf Millionen Bürgerinnen und Bürger zwischen 14 und 49 Jahren haben in den letzten 12 Monaten ein Solarium genutzt – davon 5,2 Millionen regelmäßig, also mindestens einmal im Monat. Das ergab eine aktuelle bevölkerungsbezogene Umfrage („UV09“). Seit über acht Jahren weisen die Deutsche Krebshilfe, die ADP und die SSK auf die krebserregende Wirkung ultravioletter (UV-) Strahlung aus Solarien hin und raten grundsätzlich von einer Nutzung zu kosmetischen Zwecken ab. „Die Neuerkrankungen an Hautkrebs werden weiter steigen, wenn nicht entschlossen reagiert wird“, so Professor Dr. Eckhard Breitbart, zweiter Vorsitzender der ADP.

Folgende Mindestanforderungen sollten für eine Reduktion der Risiken in Solarien zum Schutz der Verbraucher berücksichtig werden: Beschränkung der Bestrahlungsstärke in Sonnenstudios auf 0,3 W/m2, Schutz vor Sonnenbränden, Einsatz von ausgebildetem Personal, Verbot von Münz-Solarien, Verzicht auf Bräunungsbeschleuniger und keine Werbung mit möglichen biopositiven Effekten der UV-Strahlung. Außerdem muss das Personal in Solarien eine anerkannte Schulung über den sicheren Umgang mit UV-Strahlung absolviert haben. Zu therapeutischen Zwecken darf UV-Strahlung nur in Kliniken oder in ärztlichen Praxen eingesetzt werden. Diese Standards wurden 2007 von internationalen Experten definiert. Die SSK-Empfehlung und der „Code of Practice“ weisen ferner darauf hin, dass der Vitamin-D-Bedarf durch die natürliche UV-Strahlung ausreichend gedeckt werden kann. „Deutschland hat die Chance, durch eine gesetzliche Vorgabe umfassender Mindeststandards einen nachhaltigen Beitrag zur Prävention von Hautkrebs zu leisten“, betonte Professor Dr. Rolf Michel, Vorsitzender der SSK. „Das Deutsche Gesetz kann auch anderen europäischen Länder sowie der USA und Australien bei der Einführung eigener gesetzlicher Regulierungen als Vorbild dienen“, so Michel.

Eine aktuelle Umfrage der ADP und der Deutschen Krebshilfe zeigt, dass 75 Prozent der Bevölkerung das neue Solariennutzungsverbot für Minderjährige bereits kennen, 93 Prozent begrüßen es. „Diese hohe Zustimmung ist für unsere Aufklärungsarbeit ein wichtiger Meilenstein, denn: Mit dem Nutzungsverbot steigt die Chance, dass junge Menschen gar nicht erst zu Solariennutzern werden und die Neuerkrankungszahlen für Hautkrebs langfristig sinken“, so Breitbart.

Ausführliche Informationen, Ratgeber und Plakate zum Thema „Schutz der Haut vor zu viel UV-Strahlung“ können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, unter der Telefonnummer 0228-729 90-0 und im Internet unter www.krebshilfe.de oder www.unserehaut.de kostenlos bestellt werden.

Infokasten: Hautkrebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland rund 140.000 Menschen neu an Hautkrebs, 22.000 davon am besonders gefährlichen Malignen Melanom, dem so genannten schwarzen Hautkrebs. Dieser führt bei rund 3.000 Betroffenen jährlich zum Tode. Die häufigeren „weißen“ Hautkrebserkrankungen (Basalzellkarzinom und spinozelluläres Karzinom, auch Stachelzellkrebs genannt) bilden hingegen sehr selten Metastasen und sind somit fast immer heilbar. In Deutschland befinden sich derzeit mindestens 870.000 Hautkrebs-Patienten in medizinischer Behandlung.

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Bonn, 25. August 2009

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