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BGH kippt erneut Widerrufsbelehrung

11.08.200911:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: BGH kippt erneut Widerrufsbelehrung
Kanzlei Seehofer
Kanzlei Seehofer

(openPR) Der Bundesgerichtshof macht Anlegern, welche auf Kredit geschlossene Fondsanteile gekauft und damit oftmals viel Geld verloren haben, neue Hoffung mit einem Urteil vom 23.07.2009, Aktenzeichen: XI ZR 156/08:

Die Bundesrichter haben dabei die Klausel eines Kreditvertrages aus dem Jahr 2003 für unwirksam erklärt, die sogar der damaligen Empfehlung des Bundesverbandes Deutscher Banken entsprach. Damit drohen allen Banken, die sich an dem Muster des Bankenverbands orientiert haben, Schäden in Millionenhöhe.

Viele Anleger dürfen daher berechtigterweise auf eine Rückabwicklung Ihres Fondskaufs hoffen. In dem vom BGH entschiedenen Fall ging es um einen Anleger, der im Jahr 2003 bei der Gallinat-Bank aus Essen Anteile an einem geschlossenen Immobilienfonds gekauft hatte und hierfür – wie dies immer wieder vorkam – einen Kredit aufgenommen hatte. Folge des Richterspruchs ist, dass der Anleger auch Jahre nach der Beteiligung noch den Kreditvertrag widerrufen kann, so dass die Bank nun den Kredit und damit auch den Fondsanteile rückabwickeln muss. Der Anleger muss damit nicht den Kredit abbezahlen, sondern einfach nur den erworbenen Immobilienfondsanteil an die Bank zurückgeben.

Dieses Urteil kann für viele Anleger äußerst hilfreich sein, die sich heute noch über die häufig gesunkenen Immobilienfonds-Anteile ärgern, da diese heute oft weit weniger Wert sind, als beim Kauf erwartet.

Anleger sollten aber Vorsicht walten lassen und sich zunächst von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, da die betroffenen Banken versuchen werden, durch Übersendung einer Nachbelehrung die Fehler der alten Belehrung zu heilen. Wenn aber der Anleger eine solche Nachbelehrung unterzeichnet, muss er innerhalb von einem Monat widersprechen und den Vertragsabschluss widerrufen.

Andernfalls kann er die Verträge trotz des eindeutigen BGH-Urteils dann nicht mehr widerrufen.

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