(openPR) Gottesbezug in der Europaeischen Verfassung
AG Europaeische Verfassung
11. Dezember 2003 - Zur Frage des Gottesbezuges in der Europaeischen Verfassung und zum entsprechenden Antrag der CDU/CSU erklaert der Vorsitzende der AG Europaeische Verfassung der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Roth:
Verantwortliches Handeln in Politik und Gesellschaft braucht Massstaebe. Die Erwaehnung Gottes in der Praeambel der EU-Verfassung wuerde daran erinnern, dass weder der Gedanke der Nation noch der Rasse, des Staates oder einer Ideologie absolute Geltung ueber Menschen beanspruchen darf. Das waere eine Mahnung, die vor dem Hintergrund der juengeren deutschen wie der europaeischen Geschichte fuer sich Verfassungsrang beanspruchen kann. Mit mir befuerworten daher viele meiner Kolleginnen und Kollegen in der SPD-Bundestagsfraktion einen Gottesbezug in der Europaeischen Verfassung.
Jedoch verengt der Antrag von CDU/CSU-Fraktion den Gottesbezug auf die christlich-abendlaendische Ausrichtung und verkennt damit andere monotheistische und weitere Glaubenstraditionen in Europa. Er grenzt damit bewusst Religionen oder Weltanschauungen aus, die Europa eben auch politisch, kulturell und spirituell gepraegt haben.
Zum anderen fehlt es dem Antrag an der noetigen Sensibilitaet. Ein Gottesbezug stellt keine gemeinsame europaeische Verfassungstradition dar. Nur wenige Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten kennen ueberhaupt einen Gottesbezug. Fuer andere Staaten ist hingegen der Laizismus sogar konstitutiv. Dieser gesamten Breite der Verfassungstraditionen ist angemessen Rechnung zu tragen.




