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Protest gegen Verschärfung des Niedersächsischen Hundegesetzes

05.08.200913:05 UhrVereine & Verbände
Bild: Protest gegen Verschärfung des Niedersächsischen Hundegesetzes

(openPR) Im Mai diesen Jahres kam es zu einer schlimmen Beißattacke in Hildesheim, bei der zwei Rottweiler zwei spielende Kinder schwer verletzten. Diesen Vorfall nahmen die SPD und die Grünen im Niedersächsischen Landtag Anfang Juni 2009 zum Anlass, die Verschärfung des Niedersächsichen Hundegesetzes (NHundG) zu fordern.



Gegen diese Forderungen, zukünftig bestimmte Rassen und alle Hunde, die schwerer als 20 Kilogramm und größer als 40 Zentimeter sind, mit einem generellen Maulkorb- und Leinenzwang zu belegen, legte die Hunde-Lobby schriftlich beim Ministerpräsidenten Christian Wulff, beim stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Philipp Rösler, beim zuständigen Minister Hans-Heinrich Ehlen sowie dem Fraktionschef der SPD, Wolfgang Jüttner Protest ein.

Dabei wurde deutlich gemacht, dass in Niedersachsen kein Gesetzesdefizit, sondern allenfalls ein Vollzugsdefizit bestehe. Das derzeit gültige NHundG versetze die zuständigen Stellen adäquat in die Lage, auf die tatsächliche Gefährdung durch Hunde einzugehen, so dass es keiner Änderung, sondern lediglich einer konsequenten Umsetzung des Gesetzes bedarf.

Fachleute, Kynologen und Tierärzte haben in der seit Jahren geführten Diskussion über Sinn und Unsinn von Rasselisten immer wieder deutlich gemacht, dass die tatsächliche Gefährlichkeit eines Hundes weder von seiner Rasse noch von seiner Größe abhängt, sondern einzig und allein von seiner Prägung, Erziehung und Haltung. Eine tatsächliche Gefährdung gehe allein von verantwortungslosen Haltern aus.

Diese Ansicht teilt einzig die FDP, die als Mitregierungspartei am 19. Juni 2009 verlauten ließ: „Rasselisten sind fachlich unsinnig, schaffen allenfalls Scheinsicherheiten und sind nicht geeignet, das Problem gefährlicher Hunde zu lösen. Sie wären nach unserer Auffassung nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar“.

Dieser Einschätzung war Niedersachsen seinerzeit gefolgt und schaffte die für die Gefahrenprävention untauglichen Rasselisten ab. Im Interesse der Gefahrenabwehr und der Vorschriften des Bundestierschutzgesetzes und der Tierschutz-Hundeverordnung kann es nicht angehen, dass ein bislang vernünftiges Hundegesetz nun zum Nachteil der großen Mehrheit der verantwortungsbewussten Hundehalter und ihrer Tiere verschärft wird.

Die Hunde-Lobby plädiert seit Jahren für sachkundige Hundehalter, die am besten bereits vor Anschaffung eines Hundes ihre Sachkunde nachweisen. Unfälle mit Hunden passieren zwar auch durch „kriminelle" Hundehalter, die ihren Hund als „Waffe" missbrauchen. Diese wird man jedoch mit Gesetzen nicht erreichen. Die meisten Unfälle sind dagegen der fehlenden Sachkunde der Halter zuzuschreiben, die aus Unkenntnis bereits Fehler bei der Anschaffung und später bei der Erziehung, Ausbildung und Haltung des Hundes machen.

Hier sollte die Politik ansetzen, wenn es ihr tatsächlich ernst damit ist, zukünftige Unfälle mit Hunden zu vermeiden. Als Anreiz für die Ableistung eines sog. Hundeführerscheins wurden in der Vergangenheit immer wieder Vergünstigungen bei der Hundesteuer diskutiert. Auch das wäre ein aktiver Beitrag zu mehr Sicherheit.

Wie die Studie der Uni Göttingen „Ökonomische Gesamtbetrachtung der Hundehaltung in Deutschland" vom Januar 2006 belegt, wird in rund 13 Prozent der Haushalte ein Hund gehalten. Im Zeitraum von 1968 bis 2005 (also über einen Zeitraum von 38 Jahren) gab es 58 tödliche Hundebisse in Deutschland, d.h. im Durchschnitt 1,53 tödliche Zwischenfälle mit Menschen pro Jahr. Erfasst man sämtliche gemeldeten Zwischenfälle mit Hunden (ein Mensch wird durch einen Hund verletzt oder ein anderer Hund wird durch einen Hund verletzt), so kommt man laut Deutschem Städtetag auf ca. 30.000 Zwischenfälle im Jahr, so dass man lediglich ca. 0,6 Prozent der Hunde als potenziell gefährlich einstufen müsste. Dabei dominieren allerdings in den Fällen mittlerer oder schwerer Verletzungen bzw. Tötungen die Zwischenfälle zwischen Hund und Hund. Bei den Verletzungen von Menschen gibt es viele leichte Verletzungen, die vermutlich vor allem wegen des Versicherungsanspruchs gemeldet werden.

Die Zahlen veranschaulichen recht deutlich, dass das derzeit gültige NHundG adäquat auf die tatsächliche Gefährdung durch Hunde eingeht und keiner Änderung bedarf.

Gleichzeitig belegt die Studie, dass die Hundehaltung in Deutschland einen jährlichen Umsatz von ca. 5 Milliarden Euro bewirkt. Ausgaben die im direkten oder indirekten Zusammenhang mit der Hundehaltung stehen, haben einen Anteil von 0,22 Prozent am deutschen Brutto-Inlands-Produkt (entspricht einem Fünftel des Beitrags der deutschen Landwirtschaft). Mit der Hundehalterung sind rund 100.000 Arbeitsplätze verbunden und 50 bis 60 Hunde finanzieren einen Arbeitsplatz. Die Studie hat auch ergeben, dass Hundehalter um 30 Prozent weniger ins Ausland reisen, was nicht zuletzt auch den Feriengebieten in Niedersachsen zugute käme. Von einer Verschärfung des NHundG dürfte zudem auch VW betroffen sein, denn wie die Studie zeigt, kaufen mehr als ein Drittel der Hundehalter Kombis oder andere größere Autos. Nicht zuletzt verbessern Hunde die Gesundheit ihrer Halter und reduzieren damit die gesamtwirtschaftlichen Gesundheitskosten um ca. 0,875 Prozent (d.h. um mehr als 2 Mrd. Euro). In wirtschaftlich angespannten Zeiten, sollten sich die politisch Verantwortlichen daher auch fragen, ob sie es sich leisten können, durch populistische Maßnahmen den Wirtschaftsfaktor Hund zu gefährden.

Auf der Website des Regionalteams Seevetal der Hunde-Lobby (www.hundelobby-seevetal.de) wurde umgehend ein Protestbuch eingerichtet, in das sich innerhalb kürzester Zeit rund 1.000 Hundehalter eingetragen haben. Am Sonntag, dem 2. August 2009, zogen dann mehr als 1.000 Zwei- und Vierbeiner friedlich vom Hauptbahnhof Hannover zur Marktkirche, um gegen die Pläne von Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen, das bestehende Hundegesetz zu verschärfen, zu demonstrieren. In einer mitreißenden Rede forderten die Initiatoren der Demo, Andrea Höll und Kathrin Ebmeier von den „Tierischen Engeln", die hundehaltende Bevölkerung nicht mit immer neuen Gesetzen und Verordnungen zu drangasalieren, sondern bestehende Gesetze auszuschöpfen und so die Bürger vor den tatsächlichen und nicht den vermeintlichen Gefahren durch Hunde zu schützen.

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