(openPR) Köln, den 29. Juli 2009. Nun auch VNT und ASR
Mit der soeben publizierten engeren Zusammenarbeit zwischen dem Verband Neue Touristik (VNT) und der Allianz selbständiger Reiseunternehmen Bundesverband (ASR), sollen in Zukunft auch die Kunden des touristischen Mittelstands in den Genuss einer eigenen Reiseschiedsstelle kommen. Dies ist einerseits eine schöne Bestätigung der Arbeit der im vergangene März bereits seit vier Jahren erfolgreich tätigen Reiseschiedsstelle des ‚Verein zur Alternativen Streitschlichtung im Reiserecht’ (FaSiR). Andererseits mutet die damit erfolgende Zersplitterung des Schlichtungsgedankens in weitere Institutionen aus der Sicht der ratsuchenden Urlauber eher kontraproduktiv an.
Besser spät als nie
Nichtdestotrotz ist dies für alle Kunden der beiden mittelständischen Verbände eine begrüßenswerte Entwicklung. Inwieweit es sinnvoll ist, eine eigene Infrastruktur hierfür aufzubauen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, müssen die betreffenden Verbände beurteilen. An Kooperationsangeboten seitens der etablierten und sehr erfolgreichen Reiseschiedsstelle (RSS) hat es nicht gefehlt. Deshalb empfehlen wir natürlich weiterhin das von der EU anerkannte Original.
Die Bilanz der Reiseschiedsstelle
Seit ihrer Gründung vor mehr als vier Jahren wurden der RSS mehr als 1.000 Fälle zur Schlichtung vorgelegt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit hat sich von anfangs 15 auf aktuell nur noch sieben Tage verkürzt. Dies, obwohl sich zugleich die Schlichtungsbereiche deutlich erweitert haben und nun vom reinen Geschäftsversorgungsvertrag bis zur kompletten Reisebuchung reichen. Im ersten Halbjahr 2009 konnte die RSS in 102 von 142 an sie herangetragenen Beschwerdefällen ihre Zuständigkeit bestätigen und diese schlichten. Erfreulich ist, dass 2008 von insgesamt 177 Fällen, in denen die Reiseschiedsstelle zuständig war 29% erfolgreich für beide Parteien geschlichtet wurden. In den vier Jahren des Bestehens der Reiseschiedsstelle ist noch kein vorgetragener Fall vor Gericht gelandet, was auch für die Kompetenz der Schlichtung spricht. Parallel dazu liegt der Anteil jener Fälle, die keinen Schlichtungsvorgang mehr erforderten 2008 bei 63%, weil die Kundenbetreuung des jeweiligen Reiseunternehmens bereits sehr kooperativ und kundenfreundlich reagiert hatte. Hier sind auch die Erfolge von Schulungen und der Erfahrung mit Schlichtersprüchen in den Unternehmen als positive Entwicklung zu sehen. Nach wie vor (Stand 1. HJ 2009) liegt der Löwenanteil der Problemkreise bei Reisemängeln, Buchungsproblemen und solchen der Luftbeförderung. Ihre Hotelunterkunft beanstandeten lediglich 2,8 % der um Schlichtung ersuchenden Reisenden.
Ausführlichere Informationen zur Reiseschiedsstelle unter: http://www.reiseschiedsstelle.de/.










