(openPR) Bonn, den 10. November 2008. Anerkannt hilfreich
Mit der offiziellen Anerkennung der Reiseschiedsstelle durch die EU hat die Schlichtungsstelle für Online-Reisen gewissermaßen das europäische Adelsprädikat erhalten. Denn damit ist einerseits offiziell bestätigt, dass die Verfahrensordnung der Reiseschiedsstelle alle Auflagen und juristischen Bedingungen in der Europäischen Union erfüllt. Andererseits kann sie nun ab sofort Reisestreitigkeiten auch grenzüberschreitend schlichten. In Zeiten des grenzenlosen Internets ist dies ein wichtiger Fortschritt.
Konsequent neutral
Die nach Anhörung aller Beteiligten durch die Reiseschiedsstelle vorgelegten Schlichtungsvorschläge sind konsequent neutral. Nur so ist gewährleistet, dass Kunden zu ihrem Recht kommen, ohne den Prozessweg beschreiten zu müssen. Zugleich erhalten Unternehmen so die Chance, erfolgreich und ohne gravierenden Imageverlust oder negative PR-Effekte an der Verbesserung ihres Angebots und der Optimierung ihres Qualitätsmanagements zu arbeiten.
Selbstverständlich kostenfrei
Da die Kosten der Schlichtungsstelle und des Schlichtungsverfahrens durch den Trägerverein und die angeschlossenen Unternehmen getragen werden, entstehen den Reisenden keine Verfahrenskosten. Was aber für viele Nutzer vielleicht noch entscheidender ist: Die gesparte Zeit und die gesparten Nerven im Vergleich zu einem Gang vor Gericht sind unbezahlbar!
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Homepage der Reiseschiedsstelle: http://www.reiseschiedsstelle.de/
Verein zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht e.V. (FaSiR e.V.), Postfach 1380, 53003 Bonn, Telefon: 0180-500 36 32, E-Mail: presse@reiseschiedsstelle, Internet: www.reiseschiedsstelle.de
Über das Unternehmen
Die Reiseschiedsstelle – Schlichtungsstelle für Online-Reisen:
Eine Einrichtung des FASIR e.V.
Die Reiseschiedsstelle wird vom Verein zur Förderung der alternativen Streitschlichtung im Reiserecht e.V. betrieben und steht allen Unternehmen, die nicht traditionell Reisen anbieten, offen. Ziel des Vereins ist es, Reisenden in Deutschland eine Anlaufstelle zu bieten und eine schnelle gütliche Einigung bei Problemen mit Urlaubsbuchungen herbeizuführen. Die Inanspruchnahme der Reiseschiedsstelle ist für den Reisenden kostenlos, wenn der Anbieter die Reiseschiedsstelle akzeptiert. Zu den Gründungsmitgliedern des FaSiR e.V. zählen der VIR, expedia.de, ebookers.de, hinundweg.com, lastminute.de, opodo.de und travel24.com (aktuell angeschlossene Unternehmen siehe http://www.reiseschiedsstelle.de/con/cms/front_content.php?idcat=88 ), Prof. Dr. Ronald Schmid ist vom Vorstand zum Schlichter bestellt. Vorsitzender des FaSiR e.V. ist Dr. Hans-Josef Vogel, Köln. Im unabhängigen Beirat der Reiseschiedsstelle sitzen Juristen, Journalisten und Wissenschaftler, die den Betrieb der Einrichtung begleiten. Die Reiseschiedsstelle ist eine eingetragene Wort-Bildmarke, erhielt 2006 die Anerkennung durch die Europäische Union und ist in das europäische Verzeichnis grenzübergreifender Schlichtungsstellen aufgenommen worden und kann damit auch grenzüberschreitend schlichten.