openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann unzulässig sein

29.07.200911:35 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Werbung muss so gestaltet werden, dass potentielle Käufer angehalten sind, sich für das beworbene Produkt zu entscheiden.
Dabei muss die Werbung genau auf das Produkt und die anzusprechende Zielgruppe zugeschnitten sein. In manchen Fällen kann sogar eine Selbstverständlichkeit Käuferkreise schon zur Wahl eines bestimmten Artikels bewegen.
Mit ihr zu werben, kann jedoch fatal sein.

Bei einigen Produkten kursieren z.B. viele Fälschungen, sodass der Hinweis auf die Echtheit bereits einen großen Wettbewerbsvorteil bedeutet.
So warb ein Vertrieb für Kosmetik- und Parfümerieartikel damit, dass seine Produkte original seien, er formulierte eine Echtheitsgarantie.

Dies sahen die Richter des Landgerichts Bochum am 10.02.2009 (Az.: 12 O 12/09) als irreführend an, da mit Selbstverständlichkeiten nicht geworben werden dürfe.
Grund dafür ist, dass den Verbrauchern der Eindruck vermittelt werde, sie erlangten durch die Echtheitsgarantie einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern.
Dies ist jedoch nicht der Fall, da ohnehin keine gefälschte Markenware zum Kauf angeboten werden darf, es sollten also alle Produkte „echt“ sein, die in Deutschland angeboten werden.
Daran ändere auch der Umstand nichts, dass auf diesem Markt tatsächlich viele Händler Plagiate anbieten.

Die Echtheit eines Produkts ist eine Selbstverständlichkeit, mit der nicht geworben werden dürfe.


Fazit:
Die Regelungen des Wettbewerbsrecht sind für juristische Laien oftmals unübersichtlich und unverständlich. Selbst Umstände, die unproblematisch erscheinen, beinhalten doch regelmäßig juristische Probleme, wie im beschriebenen Fall.
Aus diesem Grund sollte ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, bevor Werbebotschaften veröffentlicht werden.


© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 334427
 98

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann unzulässig sein“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Gewinnspiele für Fachpersonal sind oftmals an besondere Bedingungen zu knüpfen
Gewinnspiele für Fachpersonal sind oftmals an besondere Bedingungen zu knüpfen
Nicht selten bewerben Unternehmen ihre Produkte mit aufwendigen und auffälligen Maßnahmen. Dazu zählen häufig auch Gewinnspiele, bei denen das zu bewerbende Produkt im Mittelpunkt steht und so ins Zentrum der Aufmerksamkeit der Teilnehmer gerückt wird. Dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden, doch herrschen für bestimmte Berufskreise und die damit verbundenen Medien Einschränkungen. Das Oberlandesgericht Nürnberg verhandelte am 29.11.2011 (Az.: 3 U 1429/11) einen Fall, in dem ein Medikamentenhersteller in einer Zeitung für Apotheke…
Anforderungen an Werbung für medizinische Geräte
Anforderungen an Werbung für medizinische Geräte
Selbstverständlich ist es Herstellern auch medizinischer Geräte besonders wichtig, diese so am Markt zu präsentieren, dass sich möglichst viele potentielle Kunden zum Kauf entscheiden. Daran sind jedoch gerade im medizinischen Bereich hohe Anforderungen geknüpft, die es zu erfüllen gilt. So hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe (Az.: 6 U 93/11) am 23.11.2011 einen Fall zu verhandeln, in dem ein Ultraschallgerät zu Zwecken der Hautverjüngung beworben wurde. Dazu wurde auf Schlagworte wie „Faltenreduktion“, „Hautverjüngung“, „schneller und …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Fruchtgummi darf mit Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" beworben werdenBild: Fruchtgummi darf mit Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" beworben werden
Fruchtgummi darf mit Hinweis "ohne künstliche Farbstoffe" beworben werden
… Angabe "ohne künstliche Farbstoffe" nicht gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung. Sie verletze weder das Irreführungsverbot noch das Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Die Kennzeichnung sei nicht irreführend. Der durchschnittliche Verbraucher werde sie zutreffend dahingehend verstehen, dass keine chemischen Stoffe eingesetzt wurden, …
Bild: Kostenloses Ebook „Rechtssicher werben“ aktualisiert erschienenBild: Kostenloses Ebook „Rechtssicher werben“ aktualisiert erschienen
Kostenloses Ebook „Rechtssicher werben“ aktualisiert erschienen
… enthält unter anderem • Neuere Rechtsprechung zur Telefonwerbung • Aktuelle Rechtsprechung zur Suchmaschinenwerbung (AdWords) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) • Unlautere Werbung mit Selbstverständlichkeiten • Werbung mit "Made in Germany" • Werbung mit Rabatten und auf Rabattplattformen (z.B. "groupon.de") • Aktuelle Rechtsprechung zur Verlängerung …
Fallstrick irreführende Werbung
Fallstrick irreführende Werbung
… hervorzurufen und die zu treffende Marktentscheidung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen". Dabei sind folgende Werbemaßnahmen besonders kritisch zu sehen: 1. Werbung mit Selbstverständlichkeiten Man sollte davon absehen mit etwas zu werben, was selbstverständlich ist. Hierbei geht es darum, etwas ohnehin zu gewährendes so darstellen, als …
Zwei Oberlandesgerichte entschieden: eBay-Banner „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ ist abmahnfähig
Zwei Oberlandesgerichte entschieden: eBay-Banner „Verkäufer trägt eBay-Gebühren“ ist abmahnfähig
… ich, Versand der Käufer“ für einen nicht nur unerheblichen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. So handle es sich hier um eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten, da bereits aus den eBay-AGB verbindlich folge, dass der Verkäufer die eBay-Gebühren zu übernehmen habe. Eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten werde auch nicht …
Bild: Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässigBild: Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig
Werbung mit Selbstverständlichkeiten unzulässig
… ob es sich bei gesetzlichen Verbraucherrechten um einen besonderen Service des Hauses handeln würde. Es handelt sich dabei nämlich um eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Wenn wie also als Rechtsanwälte beispielsweise wie folgt werben würden: „Wir sind verschwiegen wie ein Pfarrer. Von uns erfährt niemand von Ihrer Person und Ihrem …
Bild: Rechtskonformes Verhalten ist nicht immer einfachBild: Rechtskonformes Verhalten ist nicht immer einfach
Rechtskonformes Verhalten ist nicht immer einfach
… kann unlauter sein! Wer damit wirbt, rechtskonform zu arbeiten, wirbt eigentlich sogar unlauter: Denn es ist eine Selbstverständlichkeit, rechtskonform zu arbeiten. Und mit Selbstverständlichkeiten darf man nicht werben. Kunden aufklären! Solange man weiß, dass man gegen Vorschriften verstößt, mag jeder selbst entscheiden, was er tut. Allerdings sollte …
Werberecht/ Abmahnung - Neue Regeln zum Wettbewerbsrecht
Werberecht/ Abmahnung - Neue Regeln zum Wettbewerbsrecht
… die Informationspflichten nach neuem UWG stets als wesentlich gelten, § 5a Abs. 3 UWG. Hieraus folgt eine erhebliche Abmahngefahr für Ihr Unternehmen. Verbot der Werbung mit Selbstverständlichkeiten Aus Nr. 10 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG folgt, dass eine ausdrückliche Werbung mit klaren Rechten des Kunden eine Unlauterkeit darstellt. Die Betonung, …
Bild: Werbung mit gesetzlichen Rechten ist unzulässigBild: Werbung mit gesetzlichen Rechten ist unzulässig
Werbung mit gesetzlichen Rechten ist unzulässig
… Aussage nicht besonders hervorgehoben sein muss, um unlauter zu sein. Bislang ging man nämlich davon aus, dass eine bloße unscheinbare Darstellung solcher Selbstverständlichkeiten noch nicht ausreicht, um eine unlautere geschäftliche Handlung zu bejahen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen I ZR 185/12) Meinung von Rechtsanwalt Timo …
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Der oberlehrerhafte Ton des Ministeriums war mehr als verfehlt“Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): „Der oberlehrerhafte Ton des Ministeriums war mehr als verfehlt“
Dr. Frank Brodehl (AfD): „Der oberlehrerhafte Ton des Ministeriums war mehr als verfehlt“
… Fürsorge kann er demnach nicht geschrieben worden sein, denn die Reiseplanung beginnt naturgemäß nicht erst am letzten Schultag. Zweitens enthält er inhaltlich reine Selbstverständlichkeiten, die nicht nur für Lehrkräfte, sondern für alle Landesbediensteten gelten. Auf diese Selbstverständlichkeiten hinzu-weisen, kann in der Tat nur als Wichtigtuerei, …
Bild: Europaweit glutenfrei einkaufen: Symbol gibt Sicherheit auf einen BlickBild: Europaweit glutenfrei einkaufen: Symbol gibt Sicherheit auf einen Blick
Europaweit glutenfrei einkaufen: Symbol gibt Sicherheit auf einen Blick
… Milch, Eier, Obst, Gemüse oder Fleisch in unverarbeiteter Form, sind von der Kennzeichnung ausgenommen, da es sich hierbei um Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt. Hierdurch wird eine für Verbraucher irreführende Verwendung des Symbols vermieden. Die Deutsche Zöliakie-Gesellschaft e.V. (DZG) ist eine Solidargemeinschaft für Zöliakiebetroffene …
Sie lesen gerade: Werbung mit Selbstverständlichkeiten kann unzulässig sein