(openPR) 12. Dezember 2003 - Zur Aufhebung des Stopps der Unterhaltungsmassnahmen und Planungsverfahren an den Bundeswasserstrassen durch Bundesverkehrsminister Dr. Manfred Stolpe erklaert die Bundestagsabgeordnete Annette Fasse:
Ich begruesse es ausserordentlich, dass Bundesverkehrsminister
Dr. Manfred Stolpe auf Initiative der Verkehrspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion den Planungsstopp fuer die Bundeswasserstrassen aufgehoben hat. Zusaetzlich werden jetzt die schlichten Unterhaltungsmassnahmen an Ufern, Buhnen und Leitwerken, insbesondere auch an der Elbe, fortgefuehrt. Damit kann die Schiffbarkeit der Elbe auf den Status quo vor dem Hochwasser des Jahres 2002 widerhergestellt werden.
Eine Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium im Bereich des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist und bleibt davon unberuehrt. Dies gilt insbesondere fuer die Mitwirkung des Bundesamtes fuer Naturschutz bei vorhersehbaren Unterhaltungsarbeiten sowie bei Neu- und Ausbauarbeiten.
Die Hochwasserkatastrophe des Jahres 2002 hatte zur Folge, dass zunaechst alle Ausbauplanungen und in ihren Auswirkungen vergleichbare Unterhaltungsmassnahmen an Fluessen wegen moeglicher Auswirkungen auf den Hochwasserschutz ueberprueft wurden. Die jetzt vorliegenden Testate bestaetigen, dass in einzelnen Faellen marginale, im Uebrigen aber neutrale oder entlastende Effekte von den Unterhaltungsmassnahmen zu erwarten sind.








