(openPR) Aktienanleihen bieten teils zweistellige Zinskupons und sind nicht mehr steuerlich benachteiligt.
Die Abgeltungsteuer hat viele Anleger verärgert, doch sie hat auch ihre guten Seiten. So werden jetzt alle Anlageformen vom Finanzamt gleich behandelt. Die bisherige Schlechterstellung sogenannter Finanzinnovationen entfällt. Das gilt etwa für Aktienanleihen. Diese zahlen auf eine bestimmte Aktie als Basiswert, auf eine Kombination aus mehreren Aktien oder einen Index einen bestimmten, vorab festgelegten Zins – eine sichere Einnahme. Der Kupon kann durchaus deutlich zweistellig sein. Allerdings gilt wie bei allen Anlagen die Regel: Je höher der potenzielle Gewinn, desto riskanter ist das Investment. Auch bei Aktienanleihen besteht – wie bei Aktien oder Zertifikaten – ein Kursrisiko. Sinkt der Kurs des Basiswerts bis Laufzeitende auf eine fixierte Schwelle, so liefert der Emittent statt einer Rückzahlung in Geld eine vorab festgelegte Anzahl von Aktien. Der Anleger macht also zunächst einen Verlust, den der Zinskupon unter Umständen nicht ausgleicht. Wie bei anderen Zertifikate-Investments auch muss sich der Anleger also im Vorfeld überlegen, welches Potenzial er dem Basiswert zutraut.
Noch schwieriger und damit riskanter ist diese Einschätzung, wenn der Basiswert aus einer Kombination verschiedener Aktien besteht. So hat jetzt Vontobel die Aktien von Allianz, Danone und Total zu einem Anleihenpaket geschnürt, das bis zum 25. Juni 2010 läuft und einen Zinskupon von 14,85 Prozent pro Jahr gewährt. Der Nennwert der Anleihe wird in einem Jahr zurückgezahlt, wenn am Bewertungstag keine der drei Aktien 40 Prozent oder mehr an Wert verloren hat beziehungsweise wenn während der Laufzeit maximal eine Aktie diese Barriere berührt hat, am Ende aber alle drei wieder über der Barriere liegen.