Hos geldiniz – Herzlich Willkommen
(openPR) Lebenshilfe NRW bietet Informationen für türkische Familien an
Viele der in Deutschland lebenden, türkisch-sprechenden Familien wissen oft nur wenig über die unterschiedlichen Angebote für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie werden dadurch häufig mit ihren Problemen alleine gelassen.
Die Lebenshilfe NRW möchte auch diesen Familien die Möglichkeit geben, Sprachbarrieren zu überwinden und Unterstützungsangebote wahrzunehmen. Im ersten Schritt wurde deshalb die Internetseite www.lebenshilfe-nrw.de zu großen Teilen ins Türkische übersetzt. Die entsprechenden Informationen über z.B. Wohnstätten, Freizeiten, Förder- und Betreuungsmöglichkeiten oder Werkstätten für Menschen mit geistiger Behinderung können ab sofort durch einen einfachen Klick auf die türkische Fahne (Startseite) abgerufen werden.
Außerdem wurden erste Informationsbroschüren ins Türkische übersetzt. Die Flyer „Ziele & Aufgaben der Lebenshilfe NRW“, „Familienunterstützender Dienst“ und „Unterstützes Wohnen“ beschreiben informativ und anschaulich erste Möglichkeiten der Unterstützung für Menschen mit geistiger Behinderung. Sie können unter Angabe der Adresse bei
bestellt werden und stehen als Download auf www.lebenshilfe-nrw.de zur Verfügung.
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Verantwortlich für diese Pressemeldung:Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung
Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Anna Schnau
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Abtstr. 21
50354 Hürth
Tel.: 022 33 / 93 245 - 625
Fax: 022 33 / 93 245 - 10
www.lebenshilfe-nrw.de
Über das Unternehmen
Die Lebenshilfe vertritt die Interessen von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Angehörigen. Ziel ist die Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung und ihrer Familien in unserer Gesellschaft. Sie setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch mit geistiger Behinderung so selbstständig wie möglich leben kann, und dass ihm soviel Schutz und Hilfe zuteil wird, wie er für sich braucht. Maßgebend sind die individuelle Persönlichkeit und die Bedürfnisse, die sich aus Art und Schwere der Behinderung ergeben.
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